Stadt Genf muss Abstimmung über Sparmassnahmen verschieben

21.09.2017, 21:11 Uhr
· Online seit 21.09.2017, 17:37 Uhr
Drei Tage vor dem Abstimmungssonntag ist in der Stadt Genf ein Urnengang zu Sparmassnahmen abgesagt worden. Das Genfer Verfassungsgericht hat Abstimmungsbeschwerden der bürgerlichen Parteien gutgeheissen.
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Die Abstimmung zu den vier Referenden muss damit zu einem späteren Zeitpunkt neu angesetzt werden, wie die Genfer Justiz am Donnerstag mitteilte. Grund dafür ist eine Verletzung der politischen Rechte durch mehrere Regelwidrigkeiten in der Abstimmungsbroschüre.

Diese widerspreche der Gesetzgebung, da die Argumente des linken Referendumskomitees an den Anfang des Abstimmungsbüchleins gesetzt worden sei, noch vor der neutralen Zusammenfassung durch die Stadtbehörde. Ausserdem sei auch diese Zusammenfassung nicht neutral verfasst worden.

Diese schweren Rechtswidrigkeiten könnten die Abstimmung auf wesentliche Art und Weise beeinflussen, weshalb der Urnengang widerrufen werden müsse, hält das Verfassungsgericht fest.

Die FDP der Stadt Genf schrieb den Fehler dem Genfer Stadtpräsidenten Rémy Pagani der Linksaussen-Partei Ensemble à Gauche zu und forderte ihn am Donnerstag zum Rücktritt auf. «Er hat versucht, die Bevölkerung über das Abstimmungsbüchlein zu täuschen», hielt die FDP fest. Auch das MCG forderte Pagani zum Rücktritt auf.

Das Referendumskomitee bedauert seinerseits «das Stoppen des demokratischen Prozesses und die Verschiebung des Abstimmungstermins», wie es in einer Mitteilung schreibt. Der «politisch-gerichtliche Entscheid» störe die inhaltliche Debatte über ein wichtiges Thema für die Zukunft der Genfer Gesellschaft.

Mit den vier Referenden wehrten sich die Linksparteien gegen Sparmassnahmen von insgesamt 2,5 Millionen Franken im Budget für das laufende Jahr. Das Sparpaket war vom bürgerlich dominierten Stadtparlament von Genf beschlossen worden. Bereits für das Budget 2016 war ein Sparpaket von 7 Millionen Franken ebenfalls nach einem Referendum abgelehnt worden.

Auch damals gingen Abstimmungsbeschwerden der CVP und der FDP ein, weil die linke Stadtregierung ihrer Ansicht nach nicht neutral über die Referenden informiert hatte. Im Juli 2016 hatte das Genfer Kantonsgericht die Beschwerden jedoch abgewiesen, worauf die Abstimmung für gültig erklärt wurde.

Die Verschiebung des Urnengangs über Sparmassnahmen ändere nichts für die anderen Abstimmungen am Sonntag, sagte Florence Noël, Sprecherin des Genfer Präsidialamtes, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

veröffentlicht: 21. September 2017 17:37
aktualisiert: 21. September 2017 21:11
Quelle: SDA

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