Stadt Luzern muss farbige Hotelfenster neu beurteilen

14.12.2017, 12:38 Uhr
· Online seit 14.12.2017, 12:16 Uhr
Im Streit um farbige Fenster des Fünf-Sterne-Hotels Schweizerhof hat das Luzerner Kantonsgericht die städtische Baudirektion zurückgepfiffen. Sie muss einen Entscheid von 2016 neu beurteilen.
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2014 hatte das Hotel Vorrichtungen im Innern der Zimmer mit Blick auf den Vierwaldstättersee angebracht, die die Fenster in den Farben Rot, Blau, Grün und Gelb erscheinen liessen. Die Aufmerksamkeit erregenden, farbigen Lichter passten der Stadtregierung aber nicht ins Beleuchtungskonzept.

Eine nachträglich eingereichte Baubewilligung verweigerte die Stadt gestützt auf das Kunstlichtreglement und verfügte die unverzügliche Abschaltung. Dagegen zog die Hotelbesitzerfamilie vor Gericht - und hat nun teilweise Recht erhalten, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Donnerstag publiziert wurde.

Die Richter heben den Entscheid der Stadt auf. Sie kamen zum Schluss, dass die umstrittene Innenbeleuchtung nicht unter den Anwendungsbereich des Kunstlichtreglements fällt. Die Installation sei jedoch baubewilligungspflichtig. Die Baudirektion müsse deshalb die Baubewilligungsfähigkeit näher prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In der Leuchtenstadt Luzern scheiden sich die Geister an den farbigen Fenstern. Die einen schimpfen über eine Behörden-Posse und rühmen die Abwechslung im Stadtbild. Andere sprechen sich gegen Ausnahmen aus, weil sie Nachahmungstäter und einen Wildwuchs befürchten.

Der «Plan Lumière» der Stadt, dem die Stimmbevölkerung 2008 an der Urne zugestimmt hatte, lässt für Gebäude kein farbiges Licht zu, sondern nur eine warm-weisse Beleuchtung.

veröffentlicht: 14. Dezember 2017 12:16
aktualisiert: 14. Dezember 2017 12:38
Quelle: SDA

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