Ständerat befasst sich mit Ausländern der dritten Generation

13.06.2016, 10:59 Uhr
· Online seit 13.06.2016, 07:30 Uhr
Der Ständerat entscheidet heute Montag, ob sich Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation leichter einbürgern lassen können. Weil neben dem Bürgerrechtsgesetz die Bundesverfassung geändert werden müsste, hätte das Stimmvolk das letzte Wort.
Dumeni Casaulta
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Der Ständerat hatte sich schon vergangenen Herbst mit der Frage befasst. Damals waren Änderungen an den geltenden Regeln äusserst umstritten. Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten beschloss der Rat schliesslich, auf die Vorlage einzutreten. Die vorberatende Kommission hatte sich dagegen ausgesprochen.

Die Befürworter der erleichterten Einbürgerung argumentierten, es gehe um Menschen, die perfekt integriert seien. Sie seien in der Schweiz geboren und arbeiteten hier. Die Gegner machten geltend, es sei schwierig zu definieren, wer genau als Ausländer der dritten Generation gelte.

Am Montag befasst sich der Ständerat nun mit möglichen Kriterien. Nach dem Willen des Nationalrates wäre die Geburt in der Schweiz eine Voraussetzung für die erleichterte Einbürgerung. Damit ist die vorberatende Kommission des Ständerates einverstanden. Bei den weiteren Voraussetzungen schlägt sie jedoch Änderungen vor.

Gemäss dem Beschluss des Nationalrates würde der Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung reichen. Die Ständeratskommission will erleichterte Einbürgerungen nur für Personen mit Niederlassungsbewilligung ermöglichen.

Darüber hinaus will sie verlangen, dass der Ausländer oder die Ausländerin mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hat. Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung soll ausserdem nur bis im Alter von 25 Jahren eingereicht werden können.

Umstritten sind auch die Voraussetzungen mit Bezug auf die Grosseltern und Eltern. Nach dem Willen des Nationalrates müsste mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden sein. Falls nicht, müsste glaubhaft gemacht werden, dass ein Grosselternteil ein Aufenthaltsrecht besass. Der Ständeratskommission reicht «glaubhaft machen» nicht: Ein Grosselternteil müsste ein Aufenthaltsrecht besessen haben.

Neben einem Grosselternteil soll mindestens ein Elternteil in der Schweiz geboren worden sein. Als Alternative könnte gemäss dem Nationalrat ein Elternteil vor dem Alter von 12 Jahren in der Schweiz eine Aufenthalts- oder eine Niederlassungsbewilligung erworben haben. Die Ständeratskommission will verlangen, dass sich ein Elternteil mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und mindestens fünf Jahre die Schule besucht hat.

Ein Automatismus ist im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen: Auch Personen der dritten Ausländergeneration sollen das Schweizer Bürgerrecht nur auf Antrag erhalten und die Integrationskriterien erfüllen müssen. Die Verfassungsbestimmung, wie sie der Nationalrat vorschlägt, würde die spätere Einführung eines Automatismus auf Gesetzesebene aber ermöglichen.

Der Grund dafür ist, dass in der Verfassung verankert würde, der Bund regle den Erwerb des Bürgerrechts durch Geburt. Die Ständeratskommission beantragt ihrem Rat nun, darauf zu verzichten und nur in der Verfassung zu verankern, dass der Bund die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert.

Heute regelt der Bund den Erwerb des Bürgerrechts bei Abstammung, Heirat und Adoption. Für alle anderen Einbürgerungen sind die Kantone zuständig. Der Bund erlässt dazu zwar Mindestvorschriften, doch sind die Regeln in den Kantonen höchst unterschiedlich. Mit der neuen Regelung würden diese Unterschiede wegfallen.

Im Nationalrat hatte sich nur die SVP gegen die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation gestellt. In der Vergangenheit gab es wiederholt Bestrebungen, eine schweizweit einheitliche Regelung einzuführen. 2004 lehnte das Stimmvolk eine Vorlage ab, die erleichterte Einbürgerungen für die zweite Generation und automatische für die dritte Generation vorsah. Die aktuelle Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative zurück und betrifft nur die dritte Generation.

veröffentlicht: 13. Juni 2016 07:30
aktualisiert: 13. Juni 2016 10:59
Quelle: SDA

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