Ständerat verlangt obligatorische Recyclinggebühr

· Online seit 11.12.2017, 17:49 Uhr
Das System der vorgezogenen Recyclinggebühr gerät mehr und mehr unter Druck. Nun verlangt der Ständerat, die freiwillige Branchenlösung durch eine obligatorische Entsorgungsgebühr zu ersetzen. Heute können ausgediente Geräte kostenlos bei Händlern und Sammelstellen abgegeben werden.
Anzeige

Die Entsorgung des Elektroschrotts wird mit der vorgezogenen Recyclinggebühr finanziert, die schon beim Kauf entrichtet wird. 2015 kamen so 76 Millionen Franken zusammen.

Diese Einnahmen reichen jedoch nicht mehr aus. Ein Grund sind Einkaufstourismus und Online-Handel, ein anderer die Trittbrettfahrer: Zahlreiche Schweizer Händler lehnen eine Teilnahme am freiwilligen System ab und erheben keine vorgezogene Recyclinggebühr.

Die drei Organisationen Sens (Stiftung Entsorgung Schweiz), Swico Recycling und SLRS (Stiftung Licht Recycling Schweiz) besorgen das Recycling und die fachgerechte Entsorgung des Elektroschrotts. Ihnen entgehen jährlich mehrere Millionen Franken. Darum will der Ständerat nun ein «Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit» einführen. Er hat eine entsprechende Motion seiner Kommission am Montag mit 36 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

Wer Geräte importiert, herstellt oder verkauft, muss eine vorgezogene Entsorgungsgebühr an eine vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) beauftragte private Organisation bezahlen. Wer sich einem freiwilligen Rücknahmesystem anschliesst, soll von dieser Zwangsabgabe befreit werden. Das Bafu hatte ein solches System bereits selber erwogen. Weil es mit einem Defizit rechnete, wurden die Pläne aber fallengelassen.

Laut Kommissionssprecher Beat Vonlanthen (CVP/FR) ist der Handlungsbedarf gross. Namhafte Teilnehmer hätten angekündigt, das freiwillige System zu verlassen, wenn nicht griffige Massnahmen gegen die Trittbrettfahrer ergriffen würden. «Das würde zum Zusammenbruch der freiwilligen Lösung führen», sagte Vonlanthen.

Alle Akteure riefen nach einer Anpassung, sagte Hannes Germann (SVP/SH) als Präsident des Gemeindeverbands. Der Widerstand des Bundesrats gegen das «Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit» sei unverständlich.

Umweltministerin Doris Leuthard erinnerte daran, dass das Thema im Zusammenhang mit der Initiative «Grüne Wirtschaft» diskutiert worden sei. Das Parlament habe damals auf Freiwilligkeit gesetzt und die Vorlage abgelehnt. «Wir machen das, was uns das Parlament in seiner Weisheit vorgegeben hat», sagte Leuthard.

Einen Mittelweg zwischen Freiwilligkeit und Obligatorium lehnte Leuthard jedoch ab. Sie warnte vor dem bürokratischem Aufwand, die ein solcher «Zwitter» mit sich bringen würde. Der Bund müsste nicht nur die Rahmenbedingungen entwickeln und überwachen, sondern auch die Verwendung der Gelder kontrollieren. «Das ist wesentlich mehr Aufwand als heute», sagte Leuthard. Die Motion geht nun an den Nationalrat.

veröffentlicht: 11. Dezember 2017 17:49
aktualisiert: 11. Dezember 2017 17:49
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige