AHV-Nummer soll als Personenidentifikator dienen

20.10.2017, 18:00 Uhr
· Online seit 20.10.2017, 17:45 Uhr
Alle Behörden sollen künftig die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen. Das hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK) bei der Beratung des neuen Informationssicherheitsgesetzes beschlossen.
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Der Vorlage stimmte sie mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Bundesrat will mit dem Gesetz dafür sorgen, dass Computersysteme und Informationen in der Bundesverwaltung besser vor Angriffen und Missbrauch geschützt sind.

Mit ihrer Ergänzung zur Verwendung der AHV-Nummer stellt sich die SiK gegen die kantonalen Datenschutzbeauftragten. Diese haben die Kantone jüngst aufgefordert, künftig auf den Gebrauch der AHV-Nummern zur Personenidentifikation zu verzichten. Das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung sei zu hoch, argumentierten sie.

Heute werde die AHV-Nummer in über 14'000 staatlichen Datenbanken als zusätzlicher Personenidentifikator eingesetzt. Dadurch könnten Personendaten leicht verknüpft werden. Bei vielen Datenbanken seien aber die Sicherheitsmassnahmen ungenügend.

Die Datenschützern fordern verschiedene Nummern für verschiedene Bereiche: die AHV-Nummern für den Sozialbereich, eine Steuernummer, eine Handelsregisternummer, eine Nummer für Strafsachen oder eine Nummer für das Patientendossier.

Die Ständeratskommission dagegen möchte im Informationssicherheitsgesetz verankern, dass alle Behörden und Organisationen, die dem Geltungsbereich des Gesetzes unterliegen, die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen.

Auch der Bundesrat möchte die systematische Verwendung der AHV-Nummern durch die Behörden erleichtern, allerdings nicht im Rahmen des Informationssicherheitsgesetzes. Er hatte das Innendepartement im Februar beauftragt, bis im Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

veröffentlicht: 20. Oktober 2017 17:45
aktualisiert: 20. Oktober 2017 18:00
Quelle: SDA

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