Strafuntersuchung läuft gegen vier Jugendliche

21.03.2018, 18:25 Uhr
· Online seit 21.03.2018, 09:36 Uhr
Die Jugendstaatsanwaltschaft hat in Zusammenhang mit dem Grossbrand auf dem Gelände der Firma Tobi in Egnach gegen vier Jugendliche eine Strafuntersuchung eröffnet.
Fabienne Engbers
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Die Jugendlichen haben bislang offenbar zugegeben, sich auf dem Firmengelände befunden zu haben. Sie stehen in Verdacht, den Brand verursacht zu haben. Die Jugendstaatsanwaltschaft hat gegen die vier Jugendlichen eine Strafuntersuchung wegen Fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst eröffnet.

Die Jugendlichen sind zwischen 14 und 16 Jahre alt und kommen aus der Umgebung von Egnach. Allen wurde laut der Jugendstaatsanwaltschaft von Gesetzes wegen eine Verteidigung zur Seite gestellt. Die Untersuchung finde in enger Zusammenarbeit mit dem Brandermittlungsdienst der Kantonspolizei Thurgau statt.

Sachschaden in Millionenhöhe

Beim Grossbrand entstand Sachschaden in Millionenhöhe. Rund 1000 Tonnen Äpfel und Gemüse wurden ein Raub der Flammen. 150 Feuerwehrleute waren zum Löschen im Einsatz, nachdem die Brandmeldung am Freitag kurz vor Mitternacht bei der Polizei eingegangen war.

Feuer brannte bis am Morgen

Als die Feuerwehr eintraf, stand das Aussenlager bei den Bahngeleisen bereits im Vollbrand. Später griffen die Flammen auch auf das Kühlhaus über. Unterstützt wurden die Feuerwehren durch einen Lösch- und Rettungszug der SBB. Gegen 2 Uhr nachts war der Brand unter Kontrolle, bis am Samstagmorgen schlugen allerdings immer wieder Flammen aus den Plastikboxen. Die Bahnstrecke musste ebenfalls bis am späteren Samstagmorgen gesperrt werden.

Die Polizei erhielt verschiedene Hinweise auf Brandstiftung. Bereits zwei Stunden vor dem Grossbrand hatten Unbekannte in der Nähe eine Schubkarre angezündet. Polizisten löschten die Schubkarre.

Eine Einschätzung, wie hoch das Strafmass für die Jugendlichen ausfallen würde, falls sie schuldig wären, ist schwierig. Für das Fahrlässige Verursachen einer Feuersbrunst könnte eine Haftstrafe ausgesprochen werden. Bei Jugendlichen kann das Urteil aufgrund des Alters aber stark variieren. Ausserdem wird sich im Verlaufe der Ermittlungen zeigen, wie stark die Fahrlässigkeit zum Tragen kommt. Auch dadurch wird das Urteil beeinflusst. Für die Jugendlichen gilt die Unschuldsvermutung.
veröffentlicht: 21. März 2018 09:36
aktualisiert: 21. März 2018 18:25
Quelle: red./SDA

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