Tankstellenbetreiber droht mit Schüssen
Gegenüber dem Tagblatt sagt Marcel Zürcher, dass er wirklich eine Waffe besitze und wisse, wie diese zu gebrauchen sei. Auch der erforderliche Waffenschein besitze er. Doch wirklich einsetzen würde er die Waffe natürlich nur, wenn sein Leben in Gefahr wäre.
Laut der St.Galler Staatsanwaltschaft, gebe es keine Bedenken. Damit eine Drohung strafrechtliche verfolgt wird, muss sie explizit gegen eine bestimmte Person ausgesprochen werden. Und das wäre hier nicht der Fall. Das Plakat an der Tür, welches offenbar Wirkung zeigt, ist aber nicht die einzige Massnahme, welche Marcel Zürcher getroffen hat. Zusätzlich hat er eine Vergitterung an den Fenstern anbringen und eine Alarmanlage einbauen lassen. (red)