Testament gefälscht
Der Deutsche stand am 29. Oktober vor Kreisgericht und bestritt die Tat. Laut Urteil wurde er der Veruntreuung, des Betrugs, der Urkundenfälschung und des Erschleichens einer Falschbeurkundung schuldig erklärt.
Mit zittriger Hand
Vor Gericht hatte die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als privater Beistand alte Menschen mehrfach betrogen. So habe er zum Beispiel das Testament einer Mandantin mit zittriger Schrift selber verfasst und ihre Unterschrift gefälscht. Sie bezichtigte ihn aber auch des Sozialbetrugs. Er habe eine IV-Rente beantragt, unwahre Angaben über seinen Gesundheitszustand gemacht und seine Tätigkeit als von der KESB St. Gallen eingesetzter privater Beistand verschwiegen.
Der Beschuldigte bestritt sämtliche Vorwürfe. Es sei der klare Wille der Frau gewesen, ihm ihr Erbe zu vermachen. Er habe ihr vorgeschlagen, das Testament beim Amtsnotariat machen zu lassen, was sie abgelehnt habe. Sie habe ihn jedoch gebeten, ihr beim Verfassen des Testaments behilflich zu sein. So habe er ihre Hand beim Schreiben geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Beistandschaften verboten
Im Urteil sind verschiedene Auflagen aufgelistet: So darf der Beschuldigte nicht mehr als Beistand tätig sein, keine Vermögensverwaltungen für Drittpersonen ausführen und sich von anderen keine Vollmachten für Bankkonti ausstellen lassen oder Vermögenswerte treuhänderisch entgegennehmen.
Den Hauptteil der beschlagnahmten Guthaben, Vermögenswerte und Wertgegenstände erhält die Erbgemeinschaft der Verstorbenen. Ein weiteres Guthaben wird der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich überwiesen. Bleibt vom Verwertungserlös etwas übrig, wird der Betrag an die Kosten des Gerichtsverfahrens von 40'000 Franken angerechnet.