St.Galler Gericht mildert Strafe für Testamentfälscher

30.01.2017, 15:49 Uhr
· Online seit 30.01.2017, 15:24 Uhr
Ein 60-jähriger Mann, der als Beistand für eine damals über 90-Jährige tätig war, erbte von seiner Mandantin vor knapp zwei Jahren eine Million Franken. Bald danach kam der Verdacht auf, das Testament sei gefälscht. Nach der Vorinstanz sprach ihn nun auch das St.Galler Kantonsgericht schuldig. Es senkte allerdings die Strafe.
Stephanie Martina
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Der heute 60-jährige Angeklagte war als privater Beistand einer damals über 90-jährigen Frau eingesetzt worden. Als seine Mandantin im Februar 2014 starb, liess er dem Amtsnotariat ein Testament zukommen. Laut diesem Testament sollte er als Alleinerbe eine Summe von einer Million Franken erben. Der Mann liess sich das Geld auf sein Konto überweisen, bezahlte die Erbschaftssteuern und kaufte sich unter anderem einen Mercedes und ein Motorboot. Erst später, als das Amtsnotariat dem Beschuldigten eine Erbbescheinigung ausgestellt hatte, kam der Verdacht auf, dass das Testament gefälscht sein könnte.

Kreisgericht: Vierjährige Freiheitsstrafe

Die Anklage warf dem Mann vor, das Testament mit zittriger Hand selber verfasst und die Unterschrift der Frau gefälscht zu haben. Im Oktober 2015 verurteilte das Kreisgericht St.Gallen den Mann unter anderem wegen Veruntreuung, Betrug und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Dieses Urteil zog er ans Kantonsgericht weiter.

Kantonsgericht reduziert Strafmass

Der Angeklagte beteuerte an der Berufungsverhandlung, dass die betagte Frau immer wieder gesagt habe, sie wolle ihn als Alleinerben einsetzen. Sie sei bei klarem Verstand gewesen und habe ihn gebeten, ihr beim Verfassen des Testaments zu helfen. Nur deshalb habe er ihre Hand beim Schreiben geführt.

Das Kantonsgericht zeigt sich im heute Montag veröffentlichten Entscheid überzeugt, dass der Beistand das Testament gefälscht hat. In einigen Punkte wurde der Mann jedoch auch freigesprochen: So habe er Kleidungsstücke wie Bademantel, Bikini oder Damenpants allenfalls doch im Auftrag der Mandantin gekauft. Andere Einkäufe wie eine Herren-Strickjacke oder Modeschmuck sind für das Gericht allerdings unrechtmässig erfolgt.

Das Kantonsgericht reduzierte das Strafmass um acht Monate und verurteilte den ehemaligen Beistand zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Weiter muss er die Gerichtskosten von über 40'000 Franken bezahlen.

veröffentlicht: 30. Januar 2017 15:24
aktualisiert: 30. Januar 2017 15:49
Quelle: SDA/red.

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