Teufener Erbschafts-Skandal: Grob hat pflichtwidrig gehandelt

13.09.2016, 18:29 Uhr
· Online seit 13.09.2016, 07:18 Uhr
Eine Untersuchung kommt zum Schluss - Walter Grob hat sich möglicherweise strafbar gemacht. Der ehemalige Gemeindepräsident von Teufen stolperte im Mai über eine Erbschaft und musste in der Folge zurücktreten.
Simon Riklin
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Über eine Million Franken hat Gemeindepräsident Walter Grob von einer Einwohnerin geerbt. Dabei stand der ehemalige Gemeindepräsident Teufens wegen seiner verschiedenen Funktionen in einem Interessenkonflikt. Im Zusammenhang mit dem Vermächtnis habe er sich pflichtwidrig verhalten, kommt ein 50-seitiger Bericht zum Schluss, der gestern Abend der Teufener Bevölkerung vorgestellt wurde.

Grob hatte zu viele Hüte auf

Ein aussergewöhnliches Vermächtnis brachte den Stein ins Rollen. Drei Monate vor dem Tod von Erblasserin Heidi Guyer wurde Walter Grob im Testament eine Million Franken und Schmuck im Wert von ungefähr 120'000 Franken zugesichert. Brisant: Walter Grob war Präsident der Heidi-und-Paul-Guyer-Stiftung , gleichzeitig Präsident der Erbteilungskommission und Privaterbe der Erblasserin Heidi Guyer, die vergangenen Oktober 93-jährig verstarb und Grob eine Million Franken und der Stiftung rund vier Millionen Franken vermachte.

Pflichten verletzt

Es habe zwar nichts auf Einflussnahme hingedeutet. «Die Frau hat genau gewusst, was sie macht», sagt der Anwalt und ehemalige Verwaltungsrichter Markus Joos, der den Untersuchungsbericht verfasste. Trotzdem hätte Grob als Präsident der Erbteilungskommission und Stiftungs-Präsident in Ausstand treten müssen. Zudem hätte er den Gemeinderat über die Erbschaft und die damit verbundenen Interessenkonflikte aktiv informieren müssen, kommt der Bericht zum Schluss.

Unter Druck auf Erbe verzichtet

Erst als der Erbschaftsskandal publik wurde, verzichtete Grob auf das Erbe und trat schliesslich unter Druck des Gemeinderates als Gemeindepräsident zurück. Zuvor hatte Grob noch versucht wertvolle Schmuckstücke zu verkaufen. Dies wird im Bericht als «möglicherweise strafrechtlich relevant beurteilt.» Gegen die Amtspflicht lägen aber keine strafbaren Handlungen vor. Deshalb empfiehlt Joos im Bericht von einer Strafanzeige abzusehen, da kein finanzieller Schaden entstanden sei.

Grob will eine Entschädigung

Anders sieht dies der ehemalige Gemeindepräsident Walter Grob. «Der Gemeinderat hat mir den Boden unter den Füssen weggezogen und meinen Rücktritt erzwungen», sagt Walter Grob gestern Abend an der Informationsveranstaltung. Er will nun mit seinem Anwalt prüfen, ob er wegen der Kündigung Anspruch auf eine Entschädigung hat.

(sir)

 

veröffentlicht: 13. September 2016 07:18
aktualisiert: 13. September 2016 18:29

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