Österreicher klagen gegen viagogo

02.01.2018, 17:54 Uhr
· Online seit 02.01.2018, 17:13 Uhr
Weil Eintrittskarten für ihre Programme überteuert im Internet kursieren, ziehen die österreichischen Kabarettisten Monika Gruber und Viktor Gernot gemeinsam mit einer Agentur und dem Wettbewerbschutzverband gegen das Schweizer Online-Portal viagogo vor Gericht.
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Klägeranwalt Johannes Hintermayr bestätigte der Nachrichtenagentur APA am Dienstag einen Bericht im «Neuen Volksblatt». Es geht um einen Streitwert von 35'000 Euro.

«Der zentrale Vorwurf ist, dass viagogo im Internet einen Dienst bereitstellt, wo registrierte User den Schwarzmarkt mit Karten bedienen und viagogo eine hohe Provisionsgebühr dafür erhält», fasst Hintermayr den Vorwurf zusammen. Auf viagogo.at würde bis zum Fünffachen des normalen Kartenpreises verlangt. Der Anwalt vertritt die Agentur Stage sowie die beiden Künstler und den in der Wirtschaftskammer angesiedelten Wettbewerbschutzverband.

Die Österreicher sind nicht die ersten, die gegen das Zweitmarkt-Portal mit Sitz in Genf vorgehen. Im Oktober wurde bekannt, dass zwei Schweizer Klagen eingereicht worden, die eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), die andere von der Westschweizer Konsumentenschutz-Organisation FRC. Bei ihr waren seit Anfang Jahr knapp hundert Beschwerden gegen die Online-Plattform eingegangen.

Auf dem Portal würden «die schlechtesten Plätze zum teuersten Preis» angeboten, so die Stage-Co-Geschäftsführerin Gabi Sinzinger. Wenn die Käufer dann auf überteuert erstandenen Tickets den tatsächlichen Preis aufgedruckt sehen, «werden wir auch noch mit den Beschwerden konfrontiert», klagt sie. Für einen Auftritt von Monika Gruber am 29. Dezember in Salzburg seien beispielsweise Karten um 100 Euro plus 59 Euro Gebühren und Steuern angeboten worden, regulär würden sie aber nur 33 bis 63 Euro kosten.

Versuche, in der Sache aussergerichtlich zu verhandeln, sind gescheitert. «Viagogo ist auf dem österreichischen Markt tätig, kümmert sich aber nicht um Impressumsvorschriften etc.», so Steiner. Es gebe nur «eine anonyme E-Mail-Adresse und eine anonyme Postadresse». Daher hat man sich nun für den Rechtsweg entschieden.

veröffentlicht: 2. Januar 2018 17:13
aktualisiert: 2. Januar 2018 17:54
Quelle: SDA

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