Thurgauer Gericht nimmt Kormorane aus der Schusslinie

· Online seit 05.04.2016, 11:20 Uhr
Feuer einstellen! Im Seerhein darf nicht mehr auf Kormorane geschossen werden. Es sei nicht erwiesen, dass die Kormorane für das Aussterben der Äsche verantwortlich sind, findet das Thurgauer Verwaltungsgericht. Es gibt Vogelschützern damit recht.
Dumeni Casaulta
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Der gefrässige Kormoran spaltet die Geister: Der verspeist noch die letzten Äschen, findet die einen. Das ist nicht bewiesen, entgegnen Freunde des gefiederten Riesen (Flügelspannweite von bis zu 149 cm).

Der Kormoran, der einst vom Aussterben bedroht war, fühlt sich am Bodensee besonders wohl und bedroht damit eine andere Tierart: die Fischart Äsche. Ein halbes Kilo Fisch verspeist der Kormoran täglich. Wählerisch ist er nicht. So gehört auch die stark bedrohte Äsche zu seiner Beute und damit ist er ins Fadenkreuz von Fischern und Jägern geraten. Diese erhalten vom Kanton Abschussbewilligungen um die Äsche zu schützen.

Kanton erteilte illegal Abschussbewilligungen

Im Seerhein zwischen Konstanz und Ermattingen darf jetzt aber nicht mehr auf den Kormoran geschossen werden. Das Thurgauer Verwaltungsgericht gibt der Vogelschutzorganisation Birdlife Recht und pfeift den Kanton zurück, schreibt die Thurgauer Zeitung. Auf dem Seerhein dürfen keine weiteren Bewilligungen zum Abschuss erteilt werden.

Die Vogelschützer berufen sich auf eine Auflage aus dem Jahre 1997. Gemäss dieser, hätten Abschüsse nur erteilt werden dürfen, wenn in den Mägen der geschossenen Vögel eindeutig Reste von Äschen nachgewiesen werden konnten. Seit 2009 fehlen Daten solcher Untersuchungen jedoch. Weshalb Birdlife ans Gericht gelangte. Der Kanton erteile seit Jahren Bewilligungen, ohne die Kriterien einzuhalten.

Fehlende gerichtsmedizinische Untersuchung gibt Ausschlag

Aus Verhältnismässigkeit habe man die abgeschossenen Vögel natürlich nicht gerichtsmedizinisch Untersuchen lassen, heisst es beim Kanton. Die Jagd auf Kormorane habe man zum Schutz der letzten verbliebenen Äschen vorsorglich aufrecht erhalten. Rund 20 Raubvögel habe man im Seerhein jährlich geschossen. Es sei schliesslich die einzige direkte Einflussmöglichkeit, um die aussterbende Fischart zu schützen. Für Fischer herrscht seit Jahren ein Fangverbot.

Allerdings macht nicht nur der gefrässige Riese den Äschen zu schaffen. Neben den geschätzt 1000 Kormoranen, tragen auch steigende Wassertemperaturen und zerstörte Lebensräume zum Rückgang bei.

Berufsfischer haben weiterhin Schiesserlaubnis

Berufsfischer dürfen übrigens weiterhin auf Kormorane schiessen. Dies, wenn die Vögel Fische aus den Netzen picken. Allerdings, so der Kanton, werde von diesem Recht nur selten Gebrauch gemacht.

veröffentlicht: 5. April 2016 11:20
aktualisiert: 5. April 2016 11:20
Quelle: red

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