Tod einer Aidskranken beschäftigt Justiz
Seit 14 Jahren kämpft ein Mann um Genugtuung für den Tod seiner Frau. Wie es aussieht, muss er noch nicht aufgeben: Das Kantonsgericht hat seine Berufung am heutigen Samstag gut geheissen.
HIV-Test spät erfolgt
Am 15. März 2003 war die schwangere Frau aus Thailand im Spital Münsterlingen positiv auf HIV getestet worden. Sechs Tage später wurde ihre Tochter mittels Kaiserschnitt entbunden. Wenige Tage danach verstarb die damals 32-jährige Frau im Spital an einer Lungenentzündung.
Ihr Ehemann warf nach dem Tod seiner Frau deren Hausärztin vor, bei der Untersuchung der Schwangerschaft keinen Aidstest veranlasst zu haben und verlangte Schadenersatz und Genugtuung in der Höhe von insgesamt rund 1,5 Millionen Franken.
Erneute Runde vor Gericht
Das Kreisgericht St.Gallen verneinte im Juni 2010 eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Hausärztin und wies die Klage ab. Die Angehörigen zogen das Urteil weiter.
Nun heisst das Kantonsgericht die Berufung dazu aber gut und hebt das Urteil der Vorinstanz auf. Damit muss sich das Kreisgericht nochmals mit dem Fall befassen.
(SDA/red.)