Toggenburger Metzger muss Busse zahlen

24.01.2018, 11:13 Uhr
· Online seit 24.01.2018, 10:18 Uhr
Ein Metzger aus dem Toggenburg hat Lamm als einheimisches Wild deklariert und verkauft. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen hat den Mann zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
Fabienne Engbers
Anzeige

Ein Hinweis eines Konsumenten brachte das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen darauf, dass ein Metzger im Toggenburg Fleisch falsch deklarierte und vertrieb. Bei einer Kontrolle konnte der Verdacht bestätigt werden. Auch Hausdurchsuchungen in den betroffenen Metzgereien und belieferten Restaurants zeigten, dass der Metzger Fleisch als Wildpfeffer verkauft hatte, das kein Wild war. Ausserdem verkaufte er importiertes Fleisch als Schweizer Fleisch.

Obwohl das Fleisch hochwertig und qualitativ einwandfrei war, täuschte der Metzger seine Kunden durch die falsche Deklaration. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen hat am 9. Januar einen Strafbefehl gegen den 40-jährigen Schweizer erlassen. Er wird wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), mehrfacher vorsätzlicher Übertretung sowie fahrlässiger Übertretung des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) verurteilt.

Der Mann erhält eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Franken. Diese Geldstrafe muss er nicht bezahlen, wenn er in den kommenden zwei Jahren nicht mehr gegen ein Gesetz verstösst. Zusätzlich muss der Metzger eine Busse von 8000 Franken und die Verkfahrenskosten tragen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

veröffentlicht: 24. Januar 2018 10:18
aktualisiert: 24. Januar 2018 11:13
Quelle: red

Anzeige
Anzeige