«Überflüssig, Kinder zu kontrollieren»

18.08.2016, 11:33 Uhr
· Online seit 17.08.2016, 12:22 Uhr
Der Ernst des Lebens beginnt schon auf dem Weg zur Schule. Bereits Erstklässler werden in öffentlichen Verkehrsmitteln in die Pflicht genommen - und müssen ihre Billette gesetzeskonform vorweisen. Doch nicht alle Schüler können damit locker umgehen.
Claudia Amann
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Es ist der erste Tag im neuen Schuljahr. Zahlreiche kleine Schüler fahren teils zum ersten Mal selbstständig in einem Bus mit oder müssen eine neue Linie verwenden. Sie sind nervös und aufgeregt. Da kommt eine Person in Uniform auf sie zu und verlangt nach ihren Billetten. Für einen Teil der Kinder ist das keine Überraschung - sie waren bereits darauf eingestellt und haben ihr Ticket immer griffbereit. Doch viele junge Schüler sind überfordert. «Wo hat Mama das bloss hingetan?!», ist nur ein Gedanke, der den Kleinen in dieser Situation durch den Kopf schiesst.

Umgehend kontrolliert

Eine Mutter aus St.Gallen zeigt sich erstaunt: «Ich finde es überflüssig, dass sogar die jungen Schüler zum Schulanfang kontrolliert werden», sagt sie. «Gerade an ihrem ersten Schultag oder beim Wechsel an eine neue Schule sind die Kleinen ja besonders angespannt.» Ihr zwölfjähriger Sohn ist am Montag zum ersten Mal selbstständig von St.Georgen in die Stadt hinunter in seine neue Schule gefahren - und wurde flugs kontrolliert. «Wofür soll eine Kontrolle bei Kindern denn dienlich sein?» fragt die besorgte Mutter. Und ergänzt: «Ich habe generell das Gefühl, dass die VBSG vermehrt Kontrollen eingeführt hat.»

Keine Ausnahmen

In der Tat kommt an den Kontrolleuren in öffentlichen Verkehrsmitteln niemand vorbei - auch die jüngsten Schüler nicht. Kinder unter sechs Jahren reisen zusammen mit einer Begleitperson kostenlos. Ab dem sechsten Geburtstag muss ihr Ticket aber bezahlt werden.

Auf Nachfrage bei der VBSG antwortet der Teamleiter des Kontrollwesens, Pius Hofstetter, verständnisvoll, aber auch pragmatisch: «Alle Personen, die für ein Billet bezahlen müssen, müssen dieses auch vorweisen können. Von uns werden sämtliche Personen kontrolliert - auch gehbehinderte oder blinde», erklärt er. «Im Falle des ersten Schultages war unser Vorgehen völlig legitim.»

Hofstetter betont, dass die VBSG-Kontrolleure bestens geschult seien. «Es gibt für unsere Mitarbeiter laufend Weiterbildungen.» Auch auf schwierige Situationen wie das Antreffen von Schwarzfahrern, seien die Kontrolleure vorbereitet. «Für die VBSG ist eine pädagogische Ausbildung selbstverständlich», sagt Hofstetter weiter. «Und im Falle des ersten Schultags waren Kontrolleure unterwegs, die selbst Kinder haben.»

Eltern werden benachrichtigt

Was passiert nun mit einem Schüler, der sein Ticket zu Hause liegen gelassen hat? «Wir nehmen in einem solchen Fall mit den Eltern Kontakt auf», sagt Pius Hofstetter. «Diese haben zehn Tage lang Zeit, es mit einer Busse von fünf Franken nachzureichen.» Ansonsten folgt im Normalfall eine Rechnung über 100 Franken. Allerdings zeige die VBSG in solchen Fällen mitunter eine gewisse Kulanz.

Um am ersten Schultag Missverständnissen vorzubeugen, rät Hofstetter den Eltern, ihre Kinder im Bus zu begleiten.

veröffentlicht: 17. August 2016 12:22
aktualisiert: 18. August 2016 11:33

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