Undercover-Journalist fliegen Anzeigen ins Haus

· Online seit 12.03.2016, 08:29 Uhr
Gegen den Undercover-Journalisten Shams Ul-Haq sind zwei Strafanzeigen eingegangen. Er hatte in der «Sonntagszeitung» eine Reportage veröffentlicht, in der er schwere Vorwürfe gegen das Empfangs- und Verfahrenszentrum in Kreuzlingen erhebt.
Marco Latzer
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Seine Veröffentlichungen haben die Behörden in Zugzwang gebracht: Im Januar erschien ein Artikel von Shams Ul-Haq aus dem Empfangs- und Verfahrenszentrum in Kreuzlingen. Er berichtete von Demütigungen, Schlägen und sogar von einem Floterraum für Asylsuchende. Der Bund musste in der Folge Untersuchungen einleiten, um den Vorwürfen auf den Grund zu gehen.

Jetzt sind gegen den Journalisten zwei Strafanzeigen bei der Thurgauer Staatsanwaltschaft eingegangen. Dies berichtet das «St.Galler Tagblatt» in seiner heutigen Print-Ausgabe. Haq wird ein Verstoss gegen das Asylgesetz vorgeworfen, weil er sich wahrheitswidrig selbst als Flüchtling ausgegeben hatte, um hinter die Kulissen des Zentrums blicken zu können. Ausserdem habe er die Privatsphäre verschiedener Personen verletzt, da er für seine Reportage Ton- und Videoaufnahmen gemacht habe, ohne die Betroffenen darüber in Kenntnis zu setzen.

Den Journalisten beunruhigt diese neuste Entwicklung offenbar nicht. Gegenüber dem Tagblatt sagt Shams Ul-Haq: «Wenn es diese Anzeigen gibt, fühle ich mich nur darin bestätigt, dass etwas falsch läuft im Flüchtlingsheim in Kreuzlingen.»

Der Thurgauer Regierungsrat sieht dies freilich anders. Er liess gestern in einer Antwort gemeinsamen Antwort mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM)  auf auf eine Einfache Anfrage verlauten, dass die Reportage nicht korrekt gewesen sei. «Mittlerweile konnte festgestellt werden, dass viele der Anschuldigungen nachweislich falsch sind, bloss auf Hörensagen beruhen oder das Vorgehen der geltenden gesetzlichen Regelungen entspricht.»

veröffentlicht: 12. März 2016 08:29
aktualisiert: 12. März 2016 08:29
Quelle: red

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