Undurchsichtige finanzielle Lage

· Online seit 18.12.2017, 12:00 Uhr
Für die Prozesskosten muss der Pferdezüchter aus Hefenhofen selber aufkommen. Dies hat das Bundesgericht entschieden, die finanzielle Situation ist zu undurchsichtig.
Angela Mueller
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Der Pferdezüchter konnte  seine Bedürftigkeit mit den von ihm eingereichten Unterlagen vor Bundesgericht nicht ausreichend belegen, wie aus einer am Montag publizierten Verfügung des Bundesgerichts hervor geht.

Das Bundesgericht hält fest, dass der Mann nach wie vor Eigentümer seines landwirtschaftlichen Betriebs sei und Land besitze. Nicht entscheidend sei, dass Hypotheken darauf lasteten. Grundsätzlich könnten Mittel für das Verfahren auch durch Vermietung oder Belehnung aufgebracht werden.

Zur undurchsichtigen finanziellen Lage des Pferdezüchters trägt bei, dass er seit 2012 keine Betriebsrechnung seines landwirtschaftlichen Guts mehr erstellt hat, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Dem Pferdezüchter werden Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Im August räumten die Behörden seinen Hof. Fast 100 Pferde wurden vorerst bei der Armee im bernischen Schönbühl untergebracht. Danach wurden die Tiere versteigert.

veröffentlicht: 18. Dezember 2017 12:00
aktualisiert: 18. Dezember 2017 12:00
Quelle: red.

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