Unfalllenker müssen immer mit einem Alkoholtest rechnen

23.06.2016, 12:42 Uhr
· Online seit 23.06.2016, 12:00 Uhr
Fahrzeuglenker müssen nach einem Unfall immer mit einem Alkoholtest rechnen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es präzisiert damit seine bisherige Rechtsprechung.
Angela Mueller
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Nach der Kollision mit einem Wildschwein im Jahr 2014 stärkte sich ein Waadtländer Autolenker mit einem Schluck Carmol - ein Pflanzenheilmittel gegen Unwohlsein und Magenbeschwerden, das 64 Prozent Alkohol enthält.

Danach warf er die Flasche zum Autofenster hinaus, fuhr seinen Wagen rund 100 Meter weiter auf einen Feldweg und rief pflichtgemäss die Polizei. Diese konnte aufgrund des nachträglichen Heilmittelkonsums nicht mehr feststellen, ob der Mann bereits zum Zeitpunkt des Unfalls zu viele Promille intus hatte.

Daher erhielt der Waadtländer wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 150 Franken aufgebrummt.

Seine Beschwerde vor Bundesgericht blieb ohne Erfolg. Vielmehr hat das Bundesgericht anlässlich dieses Falles seine Rechtsprechung bezüglich Alkoholkontrollen überdacht.

Bisher wurde für eine Verurteilung wegen Vereitelung nach einem Unfall vorausgesetzt, dass ein Fahrzeuglenker mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit einem Alkoholtest rechnen musste. In seinem am Donnerstag publizierten Urteil hält das Bundesgericht fest, dass Lenker künftig bei einem Unfall grundsätzlich damit rechnen müssen, dass sie einen Alkoholtest machen müssen.

Eine Ausnahme könne nur gelten, wenn ein Unfall ohne jeden Zweifel auf eine vom Lenker völlig unabhängige Ursache zurückzuführen sei. (Urteil 6B_756/2015 vom 03.06.2015)

veröffentlicht: 23. Juni 2016 12:00
aktualisiert: 23. Juni 2016 12:42
Quelle: SDA

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