Ungenaues Parken: Ostschweiz drückt Auge zu

· Online seit 20.04.2018, 17:20 Uhr
Ein Autofahrer musste sich vor dem Obergericht in Zürich verantworten, weil sein Auto nicht komplett im Parkfeld stand. In der Ostschweiz sind Polizisten kulanter.
Raphael Rohner
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Wer in der blauen Zone parkieren will, kennt das Problem: Mal steht das Auto perfekt im Parkfeld, mal nicht ganz. Soll man nochmal ins Auto steigen und perfekt parkieren? Ja, entschied das Zürcher Obergericht. Ein 55-jähriger Mann stellte sein Auto mehrere Male über eine Reifenbreite neben ein Parkfeld. Das Falschparkieren kostet den Mann nun eine Geldbusse.

Zu grosses Auto ist eine Ausrede

Der Mann gab vor Gericht an, dass sein Auto etwas breiter sei, als die normalen Fahrzeuge und er nichts dagegen machen könne. Das Gericht wollte davon nichts wissen und verwies an die Strassensignalisationsverordnung. Darin steht diesbezüglich klar: «Wo Parkfelder gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden.» Der Mann gab an, dass er nicht weiter in das Feld habe fahren können, da dort eine Mauer steht. Diese Tatsache war für das Gericht kein Grund, den Mann freizusprechen.

Autos werden breiter, Parkplätze bleiben gleich gross

Wer sich schon einmal gewundert hat, warum Parkplätze immer kleiner werden, hat womöglich ein neues Auto. In der Schweiz nahm laut dem Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute die Grösse der Autos zu. Parkplätze sind eigentlich genormt. Jedoch gibt es keine gesetzlichen Vorschriften vom Bund. Der Verband hat Normen publiziert, an denen sich die meisten halten. Ein öffentlicher Parkplatz soll mindest 2,5 Meter breit und 5 Meter lang sein, schreibt der Verband. Da Autos aber immer grösser werden, «schrumpft» der Platz.

Ostschweizer Polizei hätte wohl ein Auge zugedrückt

Der Zürcher Parksünder hätte sein Auto wohl besser in der Ostschweiz abgestellt. In der Stadt St.Gallen zum Beispiel geht man mit solchen Fällen anders um, sagt Roman Kohler, Mediensprecher der Stadtpolizei: «Rechtlich müsste ein Fahrzeug im Feld stehen - in der Stadt sind wir jedoch kulant. Solange das Fahrzeug niemanden behindert und kein Sicherheitsrisiko darstellt, verteilen wir keine Bussen», so Kohler. Bei Änderungen im Parkplatzregime stellt die Polizei gar Zettelchen aus: «Mit den Zettelchen, auf denen steht ‹Ich könnte eine Busse sein›, machen wir die Leute auf Änderungen aufmerksam», erklärt Kohler. Man könnte sich vorstellen, fehlbare Parkierer so auf ihr Verhalten aufmerksam zu machen.

Bei der Kantonspolizei Thurgau hält man es ähnlich, sagt Mario Christen, Mediensprecher der Kantonspolizei. «Wer mit einer ausgestellten Busse nicht einverstanden ist, kann das Ordungsbussenverfahren ablehnen und den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben.» Man müsse aber grundsätzlich damit rechnen, dass man gebüsst wird.

veröffentlicht: 20. April 2018 17:20
aktualisiert: 20. April 2018 17:20
Quelle: rar

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