Unterschiedliche Prognosen zu IS-Unterstützern

19.07.2016, 12:47 Uhr
· Online seit 19.07.2016, 12:00 Uhr
Im März waren drei Iraker wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nun wird einer von ihnen am 21. Juli aus dem vorzeitigen Strafvollzug entlassen. Der gehbehinderte Haupttäter hingegen muss in Sicherheitshaft bleiben.
Raphael Rohner
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Der Freikommende wird am 21.Juli zwei Drittel seiner Strafe verbüsst haben, wie aus einem Beschluss der Strafkammer des Bundesstrafgerichts hervorgeht. Dieser wurde am Dienstag veröffentlicht. Damit ist die zeitliche Voraussetzung für eine bedingte Haftentlassung erfüllt.

Die Männer sind seit März 2014 in Haft - zunächst in Untersuchungs- und dann Sicherheitshaft. Im März dieses Jahres wurde der erste zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Paraplegiker sollte für vier Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Das Gesetz schreibt vor, dass die zuständige Behörde einen Gefangenen entlassen muss, wenn sein Verhalten im Strafvollzug den Schritt rechtfertigt und nicht anzunehmen ist, dass er weitere Verbrechen oder Vergehen verüben wird. Das Gericht kommt zum Schluss, dass diese Voraussetzungen beim Freikommenden gegeben sind. Damit einverstanden ist auch die Bundesanwaltschaft.

Der Iraker schreibt in seinem Gesuch um bedingte Haftentlassung, eine Fluchtgefahr sei ausgeschlossen. Denn seine Familie sowie seine Geschwister lebten in der Schweiz. Zudem sei ihm bereits ein Arbeitsplatz zugesagt worden. Das Regionalgefängnis stellte dem zweifachen Vater zudem einen guten Führungsbericht aus.

Ferner sieht das Gericht «keinerlei Anzeichen», die zur Annahme führten, der Gesuchsteller werde im Fall einer Entlassung weitere Straftaten begehen. Dies obwohl nicht «sämtliche möglichen» Beurteilungsmerkmale klarerweise für eine günstige Prognose sprächen.

Der Mann war verurteilt worden, weil er mit seinen Aktivitäten in den sozialen Medien die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) unterstützt haben soll. Zudem wurde ihm mehrfache Förderung und versuchte Förderung der rechtswidrigen Einreise in die Schweiz zur Last gelegt.

Der Paraplegiker bleibt hingegen noch bis mindestens am 16. September in Sicherheitshaft. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts begründet ihren Entscheid mit der drohenden Fluchtgefahr.

Der Mann habe in der Schweiz kein soziales Netz, schreibt das Gericht. Zudem geht es davon aus, dass der Iraker trotz seiner Behinderung «durchaus agil» sei. So habe er sich im Irak und später auch in Syrien sowie in der Türkei bewegen können.

Neben den beiden Irakern wurde im März ein weiterer Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt - er soll in der Schweiz am Aufbau einer IS-Zelle mitgewirkt haben Der vierte Angeklagte wurde freigesprochen. (Urteil SN. 2016.14 vom 11.07.2016 und SN.2016.13 vom 14.06.2016)

veröffentlicht: 19. Juli 2016 12:00
aktualisiert: 19. Juli 2016 12:47
Quelle: SDA

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