Untersuchung gegen St.Galler Polizisten eingestellt
Die Stadtpolizei St.Gallen hat im Oktober 2013 eine Person auf den Posten gebracht und diesen während zwei Stunden dort festgehalten. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat darauf im Oktober 2015 ein Strafverfahren gegen drei Polizisten der Stadtpolizei St.Gallen und einen Kantonspolizisten wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs eröffnet.
Der Kläger und die Stadtpolizei St.Gallen haben nun eine Vereinbarung unterzeichnet. Darin wird unter anderem festgehalten, dass die Festhaltung des Mannes durch die Stadtpolizei ohne genügenden Rechtsgrund erfolgte. Die Polizei bedauere diese Festhaltung und «entschuldigt sich dafür beim Privatkläger».
Der Mann wird von der Polizei mit 2000 Franken entschädigt. Im Gegenzug erklärte sich der Mann bereit, auf weitere strafrechtliche Massnahmen gegen die beteiligten Polizeibeamten zu verzichten.
Der Staatsanwalt stellte die Untersuchung darauf ein. Die Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig.