Urteil bestätigt: Fluglehrer freigesprochen

· Online seit 24.11.2017, 10:54 Uhr
Ein Gleitschirm-Fluglehrer wurde angeklagt, weil eine seiner Schülerinnen bei einem Manöver verstarb. Das Kantonsgericht hat heute entschieden: Der Fluglehrer wird freigesprochen.
Leila Akbarzada
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Im Juni 2016 war der Fluglehrer vom Kreisgericht See-Gaster in erster Instanz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Die Angehörigen akzeptierten den Entscheid im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nicht und fochten das Urteil an.

Nun hat das Kantonsgericht St.Gallen entschieden: Der 37-jährige Fluglehrer wird freigesprochen. Die Kosten von über 5000 Franken trägt die Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Absturz nach «Wingover»

Im Juli 2013 verunfallte eine 33-jährige Frau tödlich in Schänis im Linthgebiet bei einem Gleitschirmfluges. Die Frau flog mit ihrem Gleitschrim verschiedene Manöver und folgte dabei den Anweisungen ihres Lehrers, der per Funk mit ihr verbunden war. Bei einer der Übungen, einem «Wingover», klappte eine Seite des Gleitschirms ein und verhängte sich, laut Anklageschrift.

Die Pilotin begann sich in der Luft spiralförmig immer schneller zu drehen. Der Fluglehrer wies die Frau offenbar zuerst über Funk an, ein Gegenmanöver auszuführen, danach forderte er sie dringend auf, sofort den Notfallschirm einzusetzen.

Die Pilotin zeigte auf all die Kommandos keine Reaktion. Bilder ihrer Helmkamera zeigen, dass sie den Kopf nach oben, zum Schirm gerichtet hatte. Ob sie vor Panik wie gelähmt war, die Kommandos nicht hörte oder ob sie das Rettungssystem aus anderen Gründen nicht auslösen konnte, lässt sich nicht feststellen. Sie stürzte aus rund 180 Metern ab und starb.

Freispruch nach erster Instanz

Das Kreisgericht See-Gastersprach den Fluglehrer Mitte 2016 in erster Instanz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Die Angehörigen akzeptierten den Entscheid im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nicht und fochten das Urteil an.

An der Berufungsverhandlung am Dienstag warf der Anwalt des Privatklägers dem Fluglehrer eine ganze Reihe von Fehlern vor. So sei die Flughöhe nicht angemessen und die Übung zu schwierig gewesen. Windgeräusch hätten verhindert, dass die Frau die Anweisungen über Funk hören konnte.

Der Verteidiger erklärte, dass es sich bei der verunglückten Frau keinesfalls um eine Anfängerin gehandelt habe. Sie sei im Besitz einer britischen Lizenz für Gleitschirmflüge gewesen und habe über 90 Flüge in verschiedenen Ländern absolviert. Das Manöver, das zum Absturz führte, habe sie zuvor bereits mehrmals ausgeführt. Es gebe bei dieser Sportart ein Grundrisiko.

veröffentlicht: 24. November 2017 10:54
aktualisiert: 24. November 2017 10:54
Quelle: sda/red

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