Verbotene Sportwetten - Busse für St. Galler Wirt
Zudem soll der Beschuldigte zusammen mit seinem Stellvertreter die Türe zum Fumoir offen gelassen haben. Der Schliessmechanismus sei arretiert gewesen und die Türe nicht von Hand zugezogen.
Der anwesende Stellvertreter hätte – nach genügender Instruktion durch den Patentinhaber – dafür besorgt sein müssen, dass kein Zigarettenrauch in andere Räume gelange.Die Staatsanwaltschaft schickten den beiden Männern Strafbefehle: Den Wirt verurteilte sie zu einer Busse von 3000 Franken, den Angestellten zu einer Busse von 800 Franken. Beide erhoben dagegen Einsprache, so dass der Fall am Dienstag vor Kreisgericht verhandelt wurde.
Alles nur ein Missverständnis?
Beide Männer bezeichneten sich als unschuldig. Er sei davon ausgegangen, dass die Sportwetten legal seien, erklärte der Wirt. Die Anbieter des Internet-Terminals hätten ihm dies versichert. Dazu hätten sie ihm auch ein Formular gezeigt.
Zur Fumoir-Tür könne er nur sagen, dass er seinen Stellvertreter über alle Vorschriften informiert habe. Er selber sei an jenem Abend gar nicht anwesend gewesen. Sein Stellvertreter wiederum erklärte, die Türe sei den ganzen Abend geschlossen gewesen. Erst bei der Hausdurchsuchung sei sie offen geblieben.
Der Verteidiger forderte einen Freispruch vom Vorwurf der illegalen Sportwetten. Gewerbsmässigkeit sei in diesem Fall nicht gegeben. Den Anklagepunkt des Missachtens von Vorschriften beim Betrieb eines Raucherzimmers bezeichnete er als absurd.
Verschulden war gering
Zwei Dutzend Polizeibeamte seien für die Hausdurchsuchung aufgeboten worden. Sie hätten wohl kaum das Erwartete angetroffen, sondern lediglich sieben rauchende Gäste. Auf dem Foto, das als Beweis für die offene Tür herhalten müsse, sehe man auch Beamte im Fumoir. Es sei gut möglich, dass die Türe vor dem Polizeieinsatz geschlossen gewesen sei.Die Einzelrichterin des Kreisgerichts sprach im Falle der Fumoir-Tür beide Männer frei. Den Wirt verurteilte sie wegen der Sportwetten zu einer Busse von 800 Franken. Das Verschulden bezeichnete sie als gering. Doch sei Gewerbsmässigkeit gegeben, deshalb seien die Wetten illegal.