«Verbrechen dürfen sich nicht lohnen»

· Online seit 04.10.2016, 20:13 Uhr
Mindestens 250 Kilogramm Canabis haben zwei Dealer in ihren Hanfshops in St.Gallen unter die Leute gebracht. Sie wurden beide zu über 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Heute hat der Berufungsprozess begonnen.
Angela Mueller
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Vor rund einem Jahr hat das Kreisgericht St.Gallen die beiden Männer - einen Schweizer und einen Kroaten - verurteilt. Der eine Beschuldigte wurde zu vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Sein Kollege erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die beiden hatten 2003 Hanf in ihren Shops in St.Gallen verkauft und den Gewinn zum Teil in Bosnien investiert.

Das Kreisgericht verpflichtet die Verurteilten dem Staat Ersatzforderungen von 240 000 und 270 000 Franken zu zahlen. Beiden Männer haben das erstinstanzliche Urteil nicht akzeptiert und zogen es an das Kantonsgericht weiter.

Auch der Staatsanwalt Thomas Hansjakob ist nicht zurfrieden mit dem Urteil. Er fordert eine Verschärfung der Strafe. Gegenüber TVO sagt er: «Verbrechen dürfen sich nicht lohnen.» Das Urteil des Kantonsgericht wird am Mittwoch erwartet. Zusätzliches Infos im TVO-Beitrag:

 

veröffentlicht: 4. Oktober 2016 20:13
aktualisiert: 4. Oktober 2016 20:13

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