«Verbrechen dürfen sich nicht lohnen»
Vor rund einem Jahr hat das Kreisgericht St.Gallen die beiden Männer - einen Schweizer und einen Kroaten - verurteilt. Der eine Beschuldigte wurde zu vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Sein Kollege erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die beiden hatten 2003 Hanf in ihren Shops in St.Gallen verkauft und den Gewinn zum Teil in Bosnien investiert.
Das Kreisgericht verpflichtet die Verurteilten dem Staat Ersatzforderungen von 240 000 und 270 000 Franken zu zahlen. Beiden Männer haben das erstinstanzliche Urteil nicht akzeptiert und zogen es an das Kantonsgericht weiter.
Auch der Staatsanwalt Thomas Hansjakob ist nicht zurfrieden mit dem Urteil. Er fordert eine Verschärfung der Strafe. Gegenüber TVO sagt er: «Verbrechen dürfen sich nicht lohnen.» Das Urteil des Kantonsgericht wird am Mittwoch erwartet. Zusätzliches Infos im TVO-Beitrag: