Verfahren gegen FCSG-Fan eingestellt

· Online seit 24.02.2016, 17:09 Uhr
Ein Verfahren gegen einen Fan des FC St.Gallen wegen Landfriedensbruch musste eingestellt werden. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hatte geschlampt.
René Rödiger
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Nach dem Spiel zwischen dem FC Aarau und dem FC St.Gallen vom Oktober 2014 kam es bei einem Pub in der Aarauer Innenstadt zu Ausschreitungen zwischen den beiden Fangruppen. Die Polizei konnte dank des Videomaterials mehrere Personen identifizieren und Strafbefehle ausstellen.

Ein Fan des FC St.Gallen akzeptierte diesen Strafbefehl jedoch nicht, wie die "Aargauer Zeitung" schreibt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Landfriedensbruch vorgeworfen. Er soll zusammen mit den 300 Personen rund um das Lokal «Gewalt gegen Menschen oder Gegenstände» ausgeübt haben. Vor dem Gericht erklärte der Fan, dass er «gegen jede Form der Gewalt» sei. Er gab jedoch zu, Teil der Menge gewesen zu sein und gegenüber der Polizei und den Aarau-Fans gestikuliert zu haben: «Wir haben gewonnen, ich habe mich gefreut.»

Um die Situation zu entschärfen, befahl die Polizei per Megafon den St.Gallern, sich in den Extrazug nach Hause zu setzen. Und hier kam es offenbar zum Fehler der Staatsanwaltschaft: Wer Teil einer solchen Meute ist, selbst keine Gewalt ausübt und der Anordnung der Polizei folge leistet, kommt straffrei davon. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch nicht deklariert, wer zu welchem Zeitpunkt diese Aufnahmen gemacht hatte.

Der Richter musste also im Zweifel für den Angeklagten entscheiden. Obwohl bewiesen war, dass der FCSG-Fan Teil der Gruppe war, konnte nicht bewiesen werden, dass er der Aufforderung der Polizei nicht gefolgt ist. «Ich heisse zwar nicht gut, was sie getan haben, aber ich muss Recht anwenden. Nehmen sie es als grossen ‹Lehrblätz› - viel hat nicht gefehlt», gab der Gerichtspräsident dem Fan laut «Aargauer Zeitung» mit auf den Weg.

veröffentlicht: 24. Februar 2016 17:09
aktualisiert: 24. Februar 2016 17:09
Quelle: red.

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