Verfassung von «Schatten der Landsgemeinde» befreien
Die geltende Kantonsverfassung wurde 1995 von der Landsgemeinde verabschiedet und ist seit Mai 1996 in Kraft. Die Ausserrhoder Landsgemeinde wurde 1997 in einer Urnenabstimmung abgeschafft. Die entsprechenden Normen sind zwar angepasst worden, die Kantonsverfassung ist aber nach wie vor stark von der Landsgemeinde geprägt, wie die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Alle 20 Jahre muss der Kantonsrat prüfen, ob eine Totalrevision an die Hand genommen werden soll. Für den Regierungsrat bestehe Handlungsbedarf, vor allem bei der Optimierung der Gemeindestrukturen, beim gemischten Majorz- und Proporzsystem bei den Kantonsratswahlen und beim mehrfach geforderten fakultativen Finanzreferendum, heisst es in der Mitteilung weiter.
Kommt der Ausserrhoder Kantonsrat im nächsten Jahr auch zum Schluss, dass es eine Totalrevision der Kantonsverfassung braucht, muss das Stimmvolk dies bestätigen.