Versicherer fordern jährliche Überprüfung der Medikamentenpreise

06.10.2016, 09:21 Uhr
· Online seit 06.10.2016, 09:00 Uhr
Medikamentenpreise sollen künftig jährlich statt wie bisher nur alle drei Jahre überprüft werden. Diese Forderung erneuern die Krankenversicherer im Rahmen einer Vernehmlassung, die am Donnerstag zu Ende gegangen ist.
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Von der Vorlage verspricht sich der Bundesrat Einsparungen von 260 Millionen Franken in den kommenden drei Jahren. Wegen eines Bundesgerichtsurteils muss der Bundesrat die Regeln für die periodische Medikamentenpreisüberprüfung anpassen.

Demnach kann sich der Bund nicht auf die Auslandspreise beschränken, sondern er muss auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu anderen Arzneimitteln mit ähnlicher Wirkung einbeziehen.

Die Pharmabranche, die den Gerichtsentscheid erzwungen hatte, begrüsst die entsprechenden Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) im Grundsatz.

Allerdings fordern Interpharma und auch die Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz (vips), dass der Bund die Kaufkraftparität beim Festsetzen der Preise berücksichtigt. Kritik üben die Medikamentenhersteller auch an der Ausgestaltung des sogenannten therapeutischen Quervergleiches. Durch eine neue Definition der Vergleichsbasis entstehe Rechtsunsicherheit.

«Klare Angaben, wie ein solcher Vergleich auszusehen hat, fehlen», rügt auch der Krankenversicherungsverband Santésuisse. Er schlägt vor, dass im Sinne des Kostengünstigkeitsprinzips der Preisvergleich stärker gewichtet werden soll als der therapeutische Nutzen. Der Bundesrat möchte beide Faktoren in gleichem Mass berücksichtigen.

Weiteres Sparpotenzial orten die Krankenversicherer bei der periodischen Preisüberprüfung. Santésuisse und Curafutura verlangen, dass der Bund jährlich alle Arzneimittel prüfen soll statt wie heute jedes Jahr ein Drittel aller Medikamente.

Damit könnte man schneller auf Wechselkursänderungen reagieren und einer Ungleichbehandlung vorbeugen, schreibt Curafutura. Beide Verbände fordern zudem ein Beschwerderecht, um gegen aus ihrer Sicht zu hohe Preise vorgehen zu können. Die Medikamentenhersteller möchten hingegen den Drei-Jahres-Rhythmus beibehalten.

Der Bund hatte wegen der erforderlichen Verordnungsänderungen in diesem Jahr keine Preissenkungen verfügt. Ab kommendem Jahr soll die periodische Überprüfung wieder stattfinden.

Mit den Verordnungsänderungen möchte der Bundesrat zudem die Kosten von Generika senken. Dabei soll der Grundsatz gelten: Je höher der Umsatz des Originalmedikaments, desto günstiger muss das Nachahmerpräparat sein. Konkret soll die Bandbreite um zehn Prozentpunkte auf 20 bis 70 Prozent erhöht werden.

Dagegen wehrt sich der Branchenverband der Generikahersteller. Manchen Anbietern werde so eine Markteinführung verunmöglicht. «Dies wäre nicht nur für die Versorgung mit preisgünstigen Arzneimitteln nachteilig», schreibt Intergenerika. Auch längerfristige Einsparungen wären gefährdet.

Den Krankenversicherern gehen die angepeilten Preisabschläge hingegen nicht weit genug. Die Massnahme dürfte zwar «gewisse Einsparungen» für die Prämienzahler bringen, schreibt Santésuisse. Das reiche aber nicht aus, da die «Preise für Generika in der Schweiz rund 50 Prozent über denjenigen der Referenzländer liegen».

Bei der Vergütung von Medikamenten im Einzelfall möchte der Bundesrat vor allem raschere Klarheit für Patientinnen und Patienten erreichen. So sollen Krankenkassen neu innerhalb von zwei Wochen über eine Kostenübernahme entscheiden.

Weiterhin soll die Krankenkasse bestimmen, zu welchem Preis das Medikament vergütet wird, neu aber höchstens zu 90 Prozent des Preises auf der Spezialitätenliste. Gegen die Nennung einer Höchstgrenze regt sich aber Widerstand.

Die Versicherer sehen darin einen Fehlanreiz. Zudem bestehe für Patienten die Gefahr, dass sie den Differenzbetrag von zehn Prozent selber berappen müssten, falls die Herstellerfirma nicht einlenke. Die Gefahr, «dass sich die heute bestehende Praxis zu Lasten des Patienten verschlechtern könnte», sieht auch Interpharma.

Einig sind sich Krankenkassen und Hersteller darin, dass es eine Schlichtungsstelle für Streitfälle brauche. «Es darf nicht sein, dass den betroffenen Patienten der Zugang zu einer dringend erforderlichen und wichtigen Therapie verwehrt bleibt, nur weil sich Lieferant und Versicherer nicht über den Preis einigen können», schreibt Curafutura.

veröffentlicht: 6. Oktober 2016 09:00
aktualisiert: 6. Oktober 2016 09:21
Quelle: SDA

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