Vor dem Urner Obergericht wurden alte Vorwürfe neu aufgetischt

22.02.2016, 17:10 Uhr
· Online seit 22.02.2016, 10:54 Uhr
Im Fall eines Erstfelder Barbetreibers hat die Verteidigung vor dem Obergericht ihren Mandanten erneut als Opfer eines Komplottes der Behörden dargestellt. Die Staatsanwaltschaft konterte, dass der Beschuldigte für ein solches schlicht zu unbedeutend sei.
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Das Urner Obergericht hatte den Barbetreiber 2013 zu 15 Jahren verurteilt, weil er 2010 auf einen Gast geschossen und einen Auftragskiller auf seine damalige Gattin angesetzt haben soll. Der Gast blieb unverletzt, die Frau wurde durch drei Kugeln schwer verletzt. Der Auftragsschütze ist rechtmässig verurteilt.

Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde des Barbetreibers teilweise gut und hob das Urteil auf, so dass im Oktober 2015 der Prozess erneut gestartet wurde. Am Montag wurde er nach viermonatiger Pause wegen neuen Beweisen wieder aufgenommen.

Obwohl es nur noch um diese neuen Beweisanträge ging, war das Interesse an dem Fall erneut gross. Eingestimmt worden war das Publikum auch dieses Mal durch die SRF-Sendung «Rundschau», die über diese Akten vorgängig berichtet hatte.

Um die vorgeworfenen Taten, einen Tötungs- und einen Mordversuch, ging es am Prozess nur noch am Rande. Die Verteidigung versuchte erneut, den Behörden ein gesetzeswidriges Agieren zu beweisen. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass nicht sie, sondern der Barbetreiber auf der Anklagebank sitze.

Im Zentrum stand der niederländische Gast, der den Barbetreiber beschuldigt hatte, auf ihn geschossen zu haben. Dieser Hauptbelastungszeuge war vor Gericht nie befragt worden. Das Bundesgericht verlangte vom Obergericht, weitere Anstrengungen zu machen, den offiziell unauffindbaren Mann zu finden. Mittlerweile ist der Zeuge in Frankreich gestorben.

Aufgrund neuer in den Prozess einbezogener Akten sah Verteidiger Linus Jaeggi seine frühere Annahme bestätigt, dass die Behörden getrickst und gemogelt hätten, um eine Verurteilung des Barbetreibers zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft habe bewusst in Kauf genommen, dass das Gericht ein falsches Urteil fälle.

Die Argumentation der Verteidigung beruhte darauf, dass der Hauptbelastungszeuge ein Drogenhändler war. Die Polizei habe ihn unter Druck setzen und zu einer Aussage gegen den Barbetreiber verleiten können. Man habe die schützende Hand über ihn gehalten und alles daran gesetzt, dass er nicht mehr habe befragt werden können.

Oberstaatsanwalt Thomas Imholz wies diese Indizienkette als unhaltbare Komplott-Theorie zurück. Der beschuldigte Barbetreiber, der im Rotlichtmilieu quasi von Berufs wegen mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei, sei 2010 für die Justiz zu unbedeutend gewesen.

Imholz warf der Verteidigung vor, alle mit Halbwahrheiten zum Narren halten zu wollen. Auch das Bundesgericht habe nicht in Zweifel gezogen, dass der Barbetreiber auf den Gast geschossen habe, als es das Urteil des Obergerichtes 2014 aufgehoben habe.

Für die Verteidigung sind die Aussagen des Hauptbelastungszeugen indes nicht verwertbar und ein Freispruch unumgänglich, und zwar in beiden dem Barbetreiber zur Last gelegten Taten, weil in beiden die gleiche Waffe verwendet worden ist.

Die Verhandlung wird am Mittwochnachmittag mit weiteren Parteivorträgen fortgesetzt. Mit einem Urteil ist erst im April oder Mai zu rechnen.

veröffentlicht: 22. Februar 2016 10:54
aktualisiert: 22. Februar 2016 17:10
Quelle: SDA

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