Veterinäramt im Fadenkreuz der Justiz

04.10.2017, 07:32 Uhr
· Online seit 04.10.2017, 05:55 Uhr
Im Fall des Pferdequälers Ulrich K.* kommen neue Details ans Licht. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft führte beim Veterinäramt eine Hausdurchsuchung durch und beschlagnahmte Akten. Es geht um Amtsmissbrauch.
Raphael Rohner
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«Für mich ist das reine Rechtsstaatlichkeit», sagt der verurteilte Pferdequäler Ulrich K.* in einem Interview mit «Schweiz Aktuell» am Dienstagabend. Nachdem das Veterinäramt des Kantons Thurgau Anfang August 93 seiner Pferde beschlagnahmt und später verkauft hat, hat K. Rekurs eingelegt.

Nun hat der Pferdewirt im Rahmen des laufenden Rekursverfahrens offenbar brisante Dokumente erhalten. Aus den Akten geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau nicht nur gegen Ulrich K., sondern auch gegen das Veterinäramt ermittle.

Hausdurchsuchung am 25. August

Ende August sollen eine Hausdurchsuchung beim Thurgauer Veterinäramt durchgeführt und diverse Akten sichergestellt worden sein. In den Akten, die K. von der Staatsanwaltschaft bekommen hat, steht wörtlich: «Am 25. August 2017 führte die Staatsanwaltschaft Frauenfeld in den Räumlichkeiten des Veterinäramtes im Zuge eines laufenden Strafuntersuchungsverfahrens wegen Amtsmissbrauchs eine Durchsuchung durch.» Es seien sämtliche physische und elektronische Verfahrensakten beschlagnahmt worden, welche die vergangenen und aktuellen Verfahren gegen Ulrich K. betreffen.

Funkstille auf beiden Seiten

Das Veterinäramt bestätigt die Hausdurchsung, will aber keine Stellung nehmen. Auch die Staatsanwaltschaft will den aktuellen Fall nicht kommentieren. Gegenüber «Schweiz Aktuell» lässt sie aber durchblicken, dass eine Hausdurchsuchung eine Zwangsmassnahme sei. Und dafür brauche es einen Grundverdacht.

* Name der Redaktion bekannt

veröffentlicht: 4. Oktober 2017 05:55
aktualisiert: 4. Oktober 2017 07:32
Quelle: saz/rar

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