Villa Wiesental bleibt eine Ruine
Kein Gebäude in der Stadt St.Gallen hat in den vergangenen Jahren für so viel Zündstoff gesorgt wie die Villa Wiesental an der Rosenbergstrasse. Nun ist ein weiteres trauriges Kapital in dieser fast schon unendlichen Geschichte hinzugefügt worden.
Der Stadtrat hat den eingereichten Gestaltungsplan abgelehnt. Die Eigentümerin des Areals, die HRS Real Estate, wollte die Villa erhalten und im Garten einen achtgeschossigen Neubau erstellen. Dieser hat jedoch den städtebaulichen Anforderungen aber nicht genügt. Wie die Stadt in einer Mitteilung schreibt, hätten sämtliche kantonalen und städtischen Ämter sowie der Sachverständigenrat dem Projekt die «Vorzüglichkeit» nicht attestieren können. Konkret: Das Neubauprojekt nehme zu wenig Rücksicht auf die Villa. «Der geplante Baukörper sei im Bezug zur Villa zu wuchtig.»
«Aus politischen Gründen eingeknickt»
«Und was jetzt?», werden sich die St.Galler fragen. Was mit der Villa passiert, ist nicht klar. Sie bleibt vorderhand wie sie ist, eine Sanierung wird nicht an die Hand genommen. Die HRS werde vorerst nicht mehr investieren, sondern bloss noch den jetzigen Zustand erhalten, hält Sprecher Sven Bradke gegenüber dem St.Galler Tagblatt fest.
Die Arealbesitzerin zeigt sich zudem enttäuscht und macht dem Stadtrat Vorwürfe: Laut Bradke sei er offenbar aus politischen Gründen eingenickt. Das weist Stadträtin Patricia Adam aber von sich.
Sanierung kann nicht erzwungen werden
An vorderster Front für den Erhalt der historischen Liegenschaft gekämpft hat der Verein Pro Villa Wiesental. Er unterstützt den Entscheid des Stadtrats und bedauert, dass die HRS nicht Willens war, in den vergangenen zwei Jahren einen Ergänzungsbau «so zu planen, dass der Sachverständigenrat sowie der Stadtrat das Projekt akzeptieren konnten». «Unhaltbar» findet der Verein, dass sämtliche Anregungen von der HRS ignoriert worden seien. «Dies beweist einmal mehr, dass das Generalunternehmen einzig auf eine Renditemaximierung hinarbeitet», schreibt der Verein in seiner Mitteilung.
Die HRS lässt dies nicht gelten. Sonst hätte man gleich ein Hochhaus geplant, sagt Bradke im St.Galler Tagblatt.
Laut Stadtrat werden die Sicherungsmassnahmen der Grundeigentümerin zum Substanzerhalt der Villa wie bis anhin durch die Behörden überprüft und wenn nötig durchgesetzt. Eine generelle Sanierung der Liegenschaft könne von den Behörden jedoch nicht erzwungen werden.
(dsc)