Vorerst keine Leinenpflicht in Wil
Die am 25. Juli beim Kanton eingereichte Beschwerde habe aufschiebende Wirkung, teilte die Stadt Wil am Mittwoch mit. Der Stadtrat konnte das neue Polizeireglement deshalb nicht wie geplant Mitte Juli in Kraft setzen. Die Behörde will jetzt die Begründung der Beschwerdeführer abwarten.
Das Wiler Stadtparlament hatte das geänderte Polizeireglement am 2. Juni verabschiedet. Die 30-tägige Referendumsfrist verstrich ungenutzt. Danach reichten der Stadtparlamentarier Sebastian Koller (Junge Grüne) und weitere Personen eine Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss des Parlaments ein.
Die neue Leinenpflicht für Hunde sei aus Sicht des Tierschutzes fragwürdig und unverhältnismässig, schrieben die Gegner. Müssten Hunde in allen Parkanlagen, Wäldern und an Waldrändern angeleint werden, gäbe es in Siedlungsnähe faktisch keinen Ort mehr, an denen Hunde freien Auslauf geniessen dürften.