Walliser CVP-Regierungsrat Tornay tritt 2017 zurück

15.04.2016, 11:35 Uhr
· Online seit 15.04.2016, 11:24 Uhr
Der Walliser CVP-Regierungsrat Maurice Tornay wird bei den nächsten Staatsratswahlen im Frühling 2017 nicht mehr antreten. Er war als Finanzminister wegen der Affäre Giroud unter Beschuss geraten.
René Rödiger
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Die CVP Unterwallis teilte am Freitag mit, Staatsrat Tornay werde kein neues Mandat anstreben und bei den nächsten Regierungsratswahlen vom März 2017 nicht mehr kandidieren. Der heute 63-jährige Tornay wird seine Amtszeit in der Walliser Regierung damit im April 2017 nach acht Jahren beenden.

Tornay sass von 1989 bis 2005 im Walliser Grossen Rat. 2009 wurde er in die Walliser Regierung gewählt, 2013 schaffte er die Wiederwahl.

In seiner ersten Amtsperiode war der Unterwalliser Vorsteher des Departementes für Finanzen, Institutionen und Gesundheit, ab 2013 stand er dem Departement für Finanzen und Institutionen vor.

Als Gesundheitsminister führte er den Spitalsektor durch eine stürmische Zeit. Zudem leitete Tornay das ehrgeizige Projekt zur Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates ein.

Tornay habe die Finanzen des Kantons Wallis dieses Jahr trotz Konjunkturschwäche wieder in die schwarzen Zahlen bringen konnte, lobt die CVP Unterwallis ihren Staatsrat.

Als Finanzminister stand Tornay aber auch unter Beschuss, weil er vor seiner Regierungszeit als Treuhänder des Walliser Weinhändlers Dominique Giroud tätig war. Dieser wurde im Juli 2014 wegen Steuervergehen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Walliser Grossen Rates kritisierte Tornay unter anderem, weil er in der Affäre Giroud zu spät in den Ausstand getreten war und seine Beteiligung am Treuhandbüro vor seiner Wiederwahl in den Staatsrat 2013 bei den Interessenbindungen nicht mehr angegeben hatte.

Gegen Tornay wurde eine Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet, diese wurde vom ausserordentlichen Staatsanwalt Dick Marty 2015 aber wieder eingestellt. Marty war zum Schluss gekommen, dass es keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen gegeben hatte.

veröffentlicht: 15. April 2016 11:24
aktualisiert: 15. April 2016 11:35
Quelle: SDA

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