Was passiert mit den Steuervergünstigungen?

04.11.2015, 12:03 Uhr
· Online seit 04.11.2015, 11:16 Uhr
Häppchenweise kommen neue Details im Abgas-Skandal von VW ans Tageslicht. Erstmals ist auch von betroffenen Benzinern und neben falschen Stickoxid-Werten auch von überhöhten CO2-Ausstössen die Rede. Den Strassenverkehrsämtern geht die Arbeit so schnell nicht aus, insbesondere weil VW-Kunden zu Unrecht von Steuervergünstigungen profitiert haben könnten.
Marco Latzer
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Über die neusten Entwicklungen im VW-Skandal informiert man sich beim St. Galler Strassenverkehrsamt primär über die Medien. Auch heute Morgen wieder als bekannt wurde, dass 800'000 weitere Fahrzeuge und womöglich auch Benzin-Autos von Volkswagen betroffen sind. Und dass die Fahrzeuge neben modifizierten Stickoxid-Werten nun offenbar auch höhere CO2-Emissionen verursachen als offiziell angegeben. Was die «Fehlerbehebung» betrifft, macht sich Georges Burger, Leiter des St. Galler Strassenverkehrsamtes, keine grossen Sorgen: «Momentan kommen die Vorwürfe von allen Seiten. Wenn sich diese bewahrheiten, gehen wir davon aus, dass VW die Mängel in Eigenregie beseitigt.» Man habe festgestellt, dass der Autobauer in einer ersten Phase bereits diverse Betroffene in der Region direkt angeschrieben habe.

Vieles noch immer unklar

Die Fragen, die das Strassenverkehrsamt derzeit bewegen, sind insbesondere finanzieller Natur. Konkret: Was passiert, wenn sich alle Vorwürfe bewahrheiten? Wer sich in der Schweiz für ein umweltschonendes Fahrzeug entscheidet, profitiert von Steuervergünstigungen. Im Fall von VW muss davon ausgegangen werden, dass ein «Labelbetrug» stattgefunden hat und diverse Halter zu Unrecht davon profitiert haben. Wer kommt für diesen Schaden auf? Gibt es allenfalls Nachforderungen für Vergünstigungen vergangener Jahre? Und überhaupt: Wer muss dafür die Zeche blechen - Halter oder Hersteller? Fragen über Fragen, auf die Georges Burger derzeit keine Antworten hat. Der Leiter des Strassenverkehrsamtes hält sich bedeckt: «Dass muss letztlich die Politik entscheiden. Sie hat ja die Anreize für einen Umstieg auf umweltschonende Fahrzeuge auch geschaffen.» Denn an konkreten Vorgaben, wie gegen solche Verstösse vorzugehen sei, fehle es komplett. Auch vom Bundesamt für Strassen (Astra) komme derzeit nicht viel Verbindliches.

Dutzende Fahrzeuge nicht zugelassen

Auch abseits unrechter Steuervergünstigungen bereitet die VW-Affäre dem Strassenverkehrsamt weiterhin viel Kopfzerbrechen. Wie viele Fahrzeuge im Kanton St. Gallen effektiv betroffen sind, kann Burger nicht sagen. «Alles basiert auf Schätzwerten und es ist verdammt schwierig herauszufinden, wie viele es wirklich sind. Uns sind nur die betroffenen Motorenreihen bekannt.» Der Teufel liegt in den Details und den unzähligen verschiedenen Versionen und Modifikationen der VW-Autos. Usus ist weiterhin, dass bereits zugelassene Fahrzeuge nicht aus dem Verkehr gezogen, sondern gegebenenfalls in der Autowerkstatt nachgebessert werden. Für Neufahrzeuge gilt jedoch ein Zulassungsstopp. «Wir haben daher schon diverse Fahrzeuge zurückgewiesen», sagt Georges Burger. Auf Nachfrage bezeichnet er die Zahl der betroffenen Fahrzeuge auf ein «paar Dutzend».

Unter dem Strich sei die grosse Verweigerungswelle aber ausgeblieben. Das habe aber auch damit zu tun, dass die Garagisten über die neusten Entwicklungen gut im Bilde sind und bei einem grossen Teil der tangierten Fahrzeuge von sich aus auf eine Zulassung verzichtet haben. (mla)

So berichtete TVO am 28. September über das «VW-Chaos» in der Ostschweiz:

veröffentlicht: 4. November 2015 11:16
aktualisiert: 4. November 2015 12:03

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