Wegen «Erdogan-Bash»: Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt

· Online seit 04.10.2016, 17:15 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat die Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen «Schmähgedicht» über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eingstellt. Laut der Staatsanwaltschaft sind strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.
Michael Ulmann
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Das Gedicht «Schmähkritik», das Böhmermann Ende März in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen hat, hat weltweit hohe Wellen geworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Folge wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ermittelt.

Beleidigung oder nicht?

Die Staatsanwaltschaft ist sich nicht sicher, ob Böhmermann Erdogan vorsätzlich beleidigt hat. Auch sei fraglich, ob es überhaupt eine Beleidigung war - dazu sei «die Äusserung eines herabwürdigenden persönlichen Werturteils über einen Dritten» nötig, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Dagegen könnte nach ihrer Einschätzung sprechen, dass der Beitrag als Beispiel für eine Überschreitung der Meinungsfreiheit dienen sollte.

Mit seinem Gedicht über Erdogan wollte Böhmermann nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Der Text handelt unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie und transportiert ausserdem Klischees über Türken.

Noch nicht zu Ende

Ganz aus dem Schneider ist der TV-Satiriker allerdings noch nicht. Vor der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg geht es am 2. November in mündlicher Verhandlung noch einmal um Böhmermanns Gedicht. Dies weil Erdogan noch eine Privatklage gegen Böhmermann eingereicht hat. Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Auf seinen Antrag hatte das Hamburger Landgericht bereits im Mai eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen.

Der ZDF-Moderator darf demnach den grösseren Teil seines Gedichts nicht wiederholen. Bei dem Beschluss ging es um Passagen, die Erdogan dem Gericht zufolge angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse.

veröffentlicht: 4. Oktober 2016 17:15
aktualisiert: 4. Oktober 2016 17:15
Quelle: red/sda

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