Wegen Sex mit Rind: Mann zu Geldstrafe verurteilt

· Online seit 19.07.2017, 19:49 Uhr
Das Kreisgericht See-Gaster hat am Mittwoch in einem Sodomie-Fall ein Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte einen 59-jährigen Mann wegen Sex mit einem Jungrind zu einer bedingten Geldstrafe. Mehr schmerzen als diese Strafe dürften den Verurteilten die Verfahrenskosten.
Michael Ulmann
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Der Verurteilte schlich sich mehrere Male in einen Stall und hatte dort Sex mit einem Jungrind. Zum Prozess kam es, weil ihn ein Bauer aus der Region erwischte. Dafür wurde der 59-jährige Kosovare, der im Linthgebiet wohnhaft ist, wegen mehrfacher Tierquälerei und mehrfachem Hausfriedensbruch angeklagt. Ausserdem wurden beim Angeklagten verbotene Schlagringe gefunden.

Das Kreisgericht See-Gaster verurteilte den Mann nun gemäss Tagblatt-Online zu einer Geldstrafe von 11'000 Franken. Weil die Strafe auf Bewährung mit einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen wurde, muss der Täter die Busse nicht bezahlen. Ausser er lässt sich innerhalb der Probezeit etwas zu Schulden kommen.

Das Gericht brummte dem Kosovaren auch noch Verfahrenskosten von rund 11'200 Franken auf. Diese muss der Verurteilte bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob es an die nächst höhere Instanz weitergezogen wird, ist zurzeit nicht bekannt.

veröffentlicht: 19. Juli 2017 19:49
aktualisiert: 19. Juli 2017 19:49
Quelle: red/uli

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