Weniger Arbeit für Miet-Schlichtungsbehörden
Grund für die Abnahme ist der gleichbleibende Referenzzinssatz, schreibt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Per 2. Juni 2015 wurde der mietrechtliche Referenzzinssatz von 2,00 Prozent auf 1,75 Prozent reduziert, was vorübergehend zu einem starken Anstieg der Streitigkeiten um Mietzinssenkungen geführt hatte. Seither blieb der Referenzzinssatz unverändert. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 liegt die Zahl der Schlichtungsverfahren in etwa auf dem gleichen Niveau, schreibt das BWO weiter.
Im ersten Semester 2016 wurden von den Schlichtungsbehörden insgesamt 15'295 Fälle erledigt. Bei rund der Hälfte der Verfahren konnte eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden.