Weshalb es in Ausserrhoden für Littering keine Busse gibt

· Online seit 17.03.2017, 11:12 Uhr
In Herisau sorgen seit einiger Zeit Abfallsünder, die ihren Müll illegal entsorgen, für Unmut in der Bevölkerung. Der Gemeinde sind die Hände gebunden, denn der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist einer der wenigen Kantone, in dem kein Littering-Gesetz existiert.
Stephanie Martina
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In der Schweiz sind viele Dinge nicht einheitlich geregelt. Was im einen Kanton erlaubt ist, kann im Nachbarkanton verboten sei. Und was im einen Kanton bestraft wird, bleibt im anderen ohne Folgen. Ein Beispiel dafür ist Littering – das achtlose wegwerfen von Abfall im öffentlichen Raum. Während manche Kantone Abfallsünder, die in flagranti erwischt werde, sofort büssen können, verfügen andere Kantone über keine entsprechende gesetzliche Grundlage.

Eigentlich sollte das Littering-Problem im Juni 2016 schweizweit einheitlich geregelt werden. Doch der Nationalrat schickte eine Änderung des Umweltschutzgesetzes bachab, die eine Bestrafung von Abfallsündern vorgesehen hätte. Durch das neue Gesetz hätten Abfallsünder mit Bussen von bis zu 300 Franken bestraft werden können. Viele Kantone hatten unabhängig von diesem Entscheid bereits Littering-Bussen eingeführt. Auch in den Ostschweizer Kantonen St.Gallen, Thurgau und Appenzell Innerrhoden wird das Wegwerfen von Müll bestraft. Einzig im Kanton Appenzell Ausserrhoden können Abfallsünder nicht zur Rechenschaft gezogen werden - oder zumindest nicht sofort.

Bisher kein Bedarf

Ralph Bannwart, Sekretär des Departements für Inneres und Sicherheit erklärt, warum ein solches Gesetz im Ausserrhodischen nicht existiert: «Bisher schien bei uns kein Bedarf für ein solches Gesetz zu bestehen. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass wir kein städtisch geprägter Kanton sind. Bei uns weist einzig die Gemeinde Herisau städtischen Charakter auf.»

Letztmals sei in den 90er-Jahren über ein Littering-Gesetz diskutiert worden, damals in Zusammenhang mit dem Umweltgesetz. Allerdings sah man keinen Grund, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden – bis heute nicht. Unter anderem auch deshalb, weil man abwarten wollte, ob der Bund eine gesamtschweizerische Lösung ins Auge fasse. Bannwart schliesst nicht aus, dass das Thema Littering-Gesetz in den nächsten Jahren wieder aufs Parkett kommen könnte.

Gesetzeslage könnte schnell angepasst werden

Wenn von der Gemeinde Herisau, die im Moment mit Abfallsündern zu kämpfen hat, ein Vorstoss eingereicht werden würde, weil das Problem überhand nimmt, dann müsste ein solches Gesetz auf kantonaler Ebene geprüft werden. «Wenn ein solches Gesetz plötzlich ein dringendes Bedürfnis werden sollte, könnte der Kanton innert weniger Monate ein Littering-Gesetz verabschieden», sagt Bannwart. Dann könnten auch im Ausserrhodischen Personen auf der Stelle gebüsst werden, die Abfall achtlos wegwerfen.

Hier sieht Bannwart jedoch noch eine weitere Schwierigkeit. «Das Littering-Gesetz kommt nur zur Anwendung, wenn die Kantonspolizei die Personen auf frischer Tat ertappt. Das bedeutet, die Polizisten müssten gleich vor Ort sein, um Bussen verteilen zu können. Nur sind die Wenigsten so blöd, ihren Abfall vor den Augen eines Polizisten wegzuwerfen», sagt Bannwart.

Umständlichere Bestrafung

Im Falle von Herisau würde ein Littering-Gesetz jedoch einiges vereinfachen. Wenn die Polizei jemanden erwischen würde, der bei der Glassammelstelle in Herisau Abfall deponiert, könnten die Polizisten gleich den Bussenzettel zücken und in einer Art vereinfachtem Verfahren eine Busse verhängen. Obwohl das bisher nicht möglich ist, kommen die Abfallsünder nicht ungestraft davon. «Erwischt man solche Personen oder kann deponierter Abfall jemandem zugeordnet werden, wird ein Strafverfahren eingeleitet», erklärt Bannwart.

veröffentlicht: 17. März 2017 11:12
aktualisiert: 17. März 2017 11:12

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