Grosse Knaller dürfen nicht über die Grenze

27.07.2016, 15:40 Uhr
· Online seit 27.07.2016, 09:43 Uhr
Wer seine Raketen, Vulkane und sonstigen Feuerwerkskörper für den 1.August im Ausland beziehen will, muss dabei einiges beachten. 2,5 Kilogramm pro Person dürfen eingeführt werden, sonst gibt es eine saftige Busse.
Lara Abderhalden
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Der grosse Nationalfeiertag steht kurz bevor und viele besorgen sich eine Woche davor noch die letzten roten Leuchtgirlanden, Servietten mit Schweizerkreuz und natürlich ein pompöses Feuerwerk. Da diese nicht allzu günstig in der Schweiz sind, lohnt sich ein Gang ins nahe Ausland.

Wie das Grenzwachtkorps mitteilt, gibt es dabei wie jedes Jahr Restriktionen. So dürfen pro Person nur 2,5 Kilogramm Feuerwerkskörper eingeführt werden. Am Boden knallende Feuerwerkskörper sind zur Einfuhr verboten. So dürfen beispielsweise «Wiberfürze», die länger als 22 Millimeter sind und einen Durchmesser von mehr als 3 Millimeter aufweisen nicht eingeführt werden. Auch Knallteufel, die über 2,5 Milligramm wiegen sind bei der Einfuhr verboten.

Pyrotechnische Gegenstände wie zum Beispiel Handlichtfackeln, Signal- und Knallpatronen dürfen ebenfalls nicht in die Schweiz mitgenommen werden.

Wer sich nicht sicher ist, ob der Feuerwerkskörper unter die verbotenen Gegenstände gehört, soll sich beim besetzten Grenzübergang erkundigen.

veröffentlicht: 27. Juli 2016 09:43
aktualisiert: 27. Juli 2016 15:40
Quelle: abl

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