Wolf M75 zum Abschuss freigegeben
22.03.2017, 14:23 Uhr
· Online seit 22.03.2017, 14:14 Uhr
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Dies teilt der Kanton Graubünden mit. Der Wolf habe im Bergell, in der Leventina und im Misox sein Unwesen getrieben. Laut der eidgenössischen Jagdverordnung dürfen Wölfe geschossen werden, die «erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten». Dies liegt vor, wenn ein Wolf in seinem Streifgebiet mehr als 25 Nutztiere in einem Monat reisst.
Die Abschussbewilligung dient der Verhütung von weiterem Schaden. Die Kantone Graubünden und Tessin haben laut Mitteilung entschieden, eine Abschussbewilligung für den Wolf M75 zu erteilen. Diese ist ab jetzt 60 Tage gültig. Das Problem beim Abschuss wird vermutlich sein, dass sich der Wolf schnell über grössere Distanzen bewegt.Anzeige