«Tiere waren über lange Zeit krank»

01.09.2017, 17:21 Uhr
· Online seit 01.09.2017, 13:46 Uhr
In Wolfhalden wurde heute Freitag ein Hof geräumt, weil gegen den Besitzer bereits 2012 ein Tierhalteverbot erlassen wurde. Der Besitzer konnte die Räumung bis jetzt verhindern.
Leila Akbarzada
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Auf dem Hof befanden sich heute Morgen noch 52 Schafe, acht Ziegen und knapp 200 Hühner. Kühe und Rinder, die bis vor kurzem auf dem Hof waren, wurden vom Tierhalter wenige Tage vor der amtlichen Räumung zu anderen Tierhaltern gebracht.

Tierhalter brachte Tiere selbst weg

«Der Tierhalter und die anwesenden Eigentümer verhielten sich kooperativ», sagt Sascha Quaile, Kantontierarzt von Ausser- und Innerrhoden an der Medienkonferenz am Freitagnachmittag. Vor dem Abtransport haben Tierärztinnen und Tierärzte den Gesundheitszustand der Tiere beurteilt, die noch auf dem Hof waren. «Der Gesundheitszustand der Tiere war grösstenteils gut, kein Tier hat ein akutes Leiden.» Ein Schaf war krank, es wurde aber bereits behandelt. Des Weiteren hatten vereinzelte Schafe eine geringe Lahmheit.

Der Abtransport der Schafe, Ziegen und eines Teils der Hühner organisierte der Tierhalter selber. Die restlichen Hühner wurden vom Veterinäramt weggebracht. Alle Tiere waren transportfähig und wurden an geeignete Orte gebracht, wo sie nun gepflegt und näher untersucht werden. Eine Rückkehr der Tiere auf den Hof wurde ausgeschlossen.

Die Medienkonferenz der Behörden zum Nachschauen:

Tierhalteverbot wurde schon 2012 ausgesprochen

Gegen den Tierhalter wurde schon 2012 ein Tierhalteverbot ausgesprochen; eine Beschwerde dagegen wies das Bundesgericht 2015 ab. Sämtliche Versuche des Veterinäramts, das Tierhalteverbot durchzusetzen, wurden in der Folge vereitelt, weil der Tierhalter und sein Rechtsvertreter alle juristischen Möglichkeiten ausschöpften. So haben zum Beispiel die Eigentumsverhältnisse der Tiere wiederholt kurzfristig gewechselt. Damit war das Veterinäramt jedes Mal gezwungen, die Situation neu zu beurteilen. Nachdem den Rechtsmitteln gegen die Verfügungen für die Hofräumung die aufschiebende Wirkung entzogen wurde, sind die Behörden eingeschritten und haben das Tierhalteverbot durchgesetzt.

«Nicht korrekte Beweise»

Der Tierhalter stellt sich auf den Standpunkt, dass die Tiere, welche nun weggebracht wurden, nicht ihm gehören, sondern einem anderen, unbescholtenen Bauer - oder teilweise seinen Kindern. Dies bestätigt sein Anwalt auf Anfrage von FM1Today. Der Anwalt geht gar zum Gegenangriff über: «Die Verfügung welche erlassen wurde um den Tierbestand zu räumen, ist gestützt auf eine nicht korrekte Sachverhaltsfeststellung und auf nicht korrekt ermittelte Beweismittel». Der Tierhalter und sein Anwalt haben Rekurs erhoben.

«Wiederholt kranke Tiere auf dem Hof»

Das Tierhalteverbot wurde 2012 ausgesprochen, weil unter anderem immer wieder kranke, nicht gepflegte Tier auf dem Hof vorgefunden wurden. «Die angeordneten Massnahmen führten zu keiner Verbesserung», sagt Sascha Quaile.

Kein Zusammenhang mit Hefenhofen

Die Behörden betonen, dass die Hofräumung in keinem Zusamenhang mit dem Fall in Hefenhofen steht. Der Einsatz sei seit Juni sorgfältig vorbereitet worden. Der Tierhalter und die angeblichen Eigentümer der Tiere müssen sich im Zusammenhang mit dem Nichteinhalten eines geltenden Tierhalteverbotes vor der Staatsanwaltschaft verantworten. Sie müssen auch die Kosten der Räumung tragen.

veröffentlicht: 1. September 2017 13:46
aktualisiert: 1. September 2017 17:21
Quelle: cas

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