Wüst zahlt seine Entschädigung zurück

06.04.2016, 10:46 Uhr
· Online seit 06.04.2016, 10:30 Uhr
Die finanzielle Entschädigung für nicht bezogene Ferientage für den ehemaligen Generalsekretär des St.Galler Gesundheitsdepartements war rechtmässig. Trotzdem hat sich Roman Wüst entschlossen, den gesamten Betrag an die Staatskasse zurückzuzahlen.
René Rödiger
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Vor einer Woche erteilte die St.Galler Regierung der Rechtsabteilung der Staatskanzlei den Auftrag, den Sachverhalt um die Ferienentschädigung für Roman Wüst zu untersuchen. «Die Abklärungen führten zum Ergebnis, dass die Abgeltung sich auf das geltende Personalrecht des Kantons St.Gallen stützt und rechtmässig ist», heisst es im Bericht.

Wüst hatte bei seiner Pensionierung ein Jahresgehalt von 220'000 Franken für rückwirkend 33 Jahre verpasste Ferien erhalten.

Den Bericht, der auch Empfehlungen zur künftigen Vermeidung solcher Fälle enthält, wird die Regierung nun der Finanzkommission des Kantonsrates übergeben.

Roman Wüst hat sich trotzdem entschlossen, die 220'000 Franken Entschädigung vollumfänglich der Staatskasse zurückzuerstatten. Den Betrag hat er bereits überwiesen, heisst es. Grund für die Rücküberweisung sei das «breite Unverständnis in der Bevölkerung».

veröffentlicht: 6. April 2016 10:30
aktualisiert: 6. April 2016 10:46
Quelle: pd

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