Wurde der Pyro-Werfer zu hart bestraft?
«Mein Mandant hat sicherlich einen ‹Seich› gemacht, er wurde aber für das Falsche und zu hart bestraft», sagt seine Anwältin Manuela Schiller gegenüber TVO. Ihr Mandant, der im Februar 2017 einen Kreiselblitz im Stadion zündete und Rauchpetarden auf das Spielfeld warf, wurde zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie erwägt, das Urteil des Bundesstrafgerichtes weiterzuziehen.
Protest der Fangemeinde
Beim Spiel des FC St.Gallen am Mittwoch gegen den FC Luzern hielt der Fansektor Banner hoch. Die Rede ist von einer Hexenjagd, Teile der Fans können das Urteil nicht verstehen. Sie fordern eine Reduktion des Strafmasses.
Staatsanwalt befürwortet Urteil
Der erste Staatsanwalt des Kantons St.Gallen, Thomas Hansjakob, befürwortet das Urteil des Gerichts. Man dürfe nicht vergessen, der Mann habe sein Opfer schwer verletzt. Er erhofft sich eine Signalwirkung durch das Urteil.
Anwältin zieht Urteil weiter
Anderer Meinung ist Manuela Schiller, die Anwältin des Pyro-Werfers. «Das Urteil ist falsch. Mein Mandant wurde wegen den falschen Dingen zu einer zu hohen Strafe verurteilt wurde.» Das St.Galler Tagblatt schreibt, das Opfer, das einen Hörschaden vom Vorfall davontrug, war bereits davor hörgeschädigt. Das Gericht habe dies bei seinem Urteil nicht berücksichtigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Manuela Schiller und ihr Mandant erwägen, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.