UNO-Menschenrechtskommissar nennt Trumps Einreiseverbot unzulässig

30.01.2017, 14:30 Uhr
· Online seit 30.01.2017, 01:56 Uhr
UNO-Menschenrechtskommissar Zeid Ra'ad al-Hussein hat das von US-Präsident Donald Trump angeordnete Einreiseverbot für Bürger aus mehreren muslimischen Staaten als unzulässig bezeichnet.
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«Diskriminierung ausschliesslich auf der Grundlage der Staatszugehörigkeit ist nach den Menschenrechtsgesetzen verboten», erklärte Zeid am Montag via Twitter. Trumps Dekret sei von «Bösartigkeit» inspiriert, fügte der aus Jordanien stammende UNO-Menschenrechtskommissar hinzu.

Trump hatte am Freitag angeordnet, dass Bürger aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern 90 Tage lang keine Visa erhalten dürfen. Sämtlichen Flüchtlingen wurde die Einreise für 120 Tage untersagt, syrischen Flüchtlingen sogar auf unbestimmte Zeit.

UNO-Generalsekretär Antonio Guterres kritisierte beim Gipfel der Afrikanischen Union in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba, dass «selbst in den am höchsten entwickelten Staaten der Welt» Grenzen geschlossen würden. Er würdigte die Bereitschaft vieler afrikanischer Staaten, Flüchtlinge aufzunehmen. Die afrikanischen Staaten gehörten zu den «grosszügigsten Gastgebern von Flüchtlingen», sagte Guterres.

Die EU will eine Diskriminierung ihrer Bürger durch die von Trump verhängten Einreiseverbote gegen mehrere muslimische Länder nicht hinnehmen. Rechtsexperten seien derzeit dabei, die Lage zu analysieren.

Anwälte der EU seien in dieser Frage «in Kontakt mit den EU-Partnern und anderen Ländern, sagte , sagte der Chefsprecher der Brüsseler Behörde, Margaritis Schinas, am Montag. »Natürlich werden wir sicherstellen, dass unsere Bürger keiner solchen Diskriminierung ausgesetzt werden."

Die Europäische Union «diskriminiert nicht auf der Grundlage von Nationalität, Rasse oder Religion», sagte der Schinas. Dies gelte nicht nur für Asylfragen, sondern für alle Politikbereiche.

Die Kommission prüft dem Sprecher zufolge aber noch, was genau die Auswirkungen des US-Einreiseverbots auf EU-Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft sind. «Zu diesem Zeitpunkt ist das nicht klar.»

veröffentlicht: 30. Januar 2017 01:56
aktualisiert: 30. Januar 2017 14:30
Quelle: SDA

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