Zeitunglesen ja - Handy nein

06.08.2016, 09:07 Uhr
· Online seit 05.08.2016, 22:00 Uhr
So sicher wie das Ende der Sommerferien ist der Anfang des Rückreisestaus. Nichts geht mehr auf der Autobahn, Schritttempo ist das Höchste der Gefühle. Kann man sich jetzt im Auto abschnallen oder das Handy bedienen? Darf man bei stundenlangen Wartezeiten auf der Autobahn aussteigen und sich die Beine vertreten? Wir erklären, wie du dich im Stau richtig verhältst.
Katerina Mistakidis
Anzeige

Aussteigen ist tabu - immer

Der Verkehr steht. Stillstand. Nichts geht mehr und doch, aussteigen ist nicht erlaubt. «In der Verkehrsregelverordnung ist festgelegt, dass während der Teilnahme am Verkehr die Gurten von allen Fahrzeuginsassen getragen werden müssen. Das gilt auch im Stau und beim Warten am Rotlicht», sagt Roman Rüegg, Mediensprecher der Kantonspolizei Graubünden. Also auch im stundenlangen Stau gilt die Gurtpflicht und wer sich nicht abschnallen darf, kann auch nicht aussteigen.

Zeitung vs. Telefon

Wer im Stau denkt, er könne kurz eine Nachricht tippen oder die Verwandten anrufen, riskiert eine Busse. Roman Rüegg erklärt: «Im Gegensatz zum Zeitung lesen ist das Telefonieren per Mobiltelefon nicht zulässig.» Egal ob der Motor im Stau läuft oder nicht, das Handy darf vom Fahrer nicht bedient werden. Aber warum darf man denn die Zeitung lesen? «Wenn das Fahrzeug still steht, kein rollender Verkehr ist, dann ist Zeitung lesen erlaubt. Denn im Unterschied zum Telefonieren kann man eine Zeitung sofort bei Seite legen, falls der Verkehr ins Rollen kommt. Beim Telefonieren hält einem die Person am anderen Ende der Leitung am Telefon.» Somit gilt auch im Stau bei abgeschaltetem Motor, telefonieren nur mit Freisprechanlage, Nachrichten tippen nie.

Kino auf dem Lenkrad

In die Regelung mit dem erlaubten Zeitung lesen fallen gemäss der neuen bundesgerichtlichen Rechtssprechung auch Filme. Auf dem Laptop oder Tablet darf sich der Fahrzeuglenker einen Film anschauen, wenn er/sie dabei angeschnallt bleibt. Somit können also nicht nur die Kids auf der Rückbank ihren Trickfilm schauen, sondern auch die Erwachsenen im vorderen Teil des Fahrzeugs dürfen sich im Stau einen Film genehmigen.

Rechts an der Kolonne vorbei

«Wenn die Fahrzeuge auf der Überholspur nicht schneller vorwärts kommen als diejenigen auf der Normalspur, ist das Kolonnenverkehr und hier kann man rechts vorbeifahren». Roman Rüegg von der Kapo Graubünden stellt aber klar: «Das ist kein rechts Überholen, bei dem man wieder vor dem überholten Fahrzeug einschwenkt, sondern ein Vorbeifahren im Kolonnenverkehr und somit zulässig.» Die Geschwindigkeit spielt hierbei keine Rolle.

Immer diese Töffahrer

In brütender Hitze und auch bei strömendem Regen ist verständlich, dass es als Töffahrer verlockend ist, auf dem Pannenstreifen oder zwischen den beiden Stauspuren zu fahren. «Diese Töffahrer nehmen sich auch wieder viel raus», denkt sich da manch Autofahrer. Aber mal ehrlich, wer würde nicht selber gerne an allen vorbeirollen? Der Gedanke daran mag schön sein, aber Roman Rüegg betont: «Das ist nicht zulässig. Es ist ganz klar im Gesetz geregelt, dass Töffahrer ihren Platz in der Kolonne beibehalten müssen, wenn der Verkehr angehalten wird.»

Ausfahrt in Sicht, ab auf den Pannenstreifen?

«Das befahren des Pannenstreifens ist nicht zulässig», hier gibt es für den Mediensprecher der Kantonspolizei Graubünden nicht viel zu erklären. Der Pannenstreifen ist tabu.

Mit dem Velo zur nächsten Raststätte

Wer auf dem Heimweg aus den Veloferien im Stau hängenbleibt und im von der Sonne aufgeheizten Auto sitzt, hat sich das vielleicht schon überlegt. Der Beifahrer schwingt sich aufs Velo und holt eine Erfrischung, die nächste Raststätte ist ja in Sichtweite. Roman Rüegg warnt: «Das ist tatsächlich verlockend aber diese Fahrzeugkategorie (Velo) ist auf der Autobahn nicht zulässig und zweitens darf man ja sowieso nicht aussteigen.»

Die Autobahn ist kein Campingplatz

Generell gilt: sämtliches Gepäck muss im Auto bleiben. Die Campingstühle rausholen und noch letzte Sonnenstrahlen tanken ist verboten und auch der mitgebrachte Grill bleibt besser eingepackt.

Wickeln auf der Autobahn

Roman Rüegg betont im Interview mit FM1Today, dass es im Falle eines Staus sicher nicht die erste Aufgabe der Polizei sei, die Einhaltung der Gurtpflicht zu überprüfen. Auch im Stau handle die Polizei immer mit dem nötigen Augenmass. Der Mediensprecher der Kantonspolizei Graubünden erinnert sich gut an eine Situation, die das besonders verdeutlicht: «Das war im Misox auf der A13 im Rückreiseverkehr Richtung Norden. Mitten im Stau hat eine Mutter den Kinderwagen ausgepackt und ihrem Kind die Windeln gewechselt. Wir waren vor Ort und haben uns kurz mit der Frau unterhalten. Während dessen kam der Stau schon wieder ins Rollen aber die Frau hat routiniert ihre Sache durchgezogen und das Kind wieder ins Auto gepackt.» In dieser Situation hätte kein Autofahrer gehupt oder sei ungeduldig gewesen: «Im Vorbeifahren haben uns die Autofahrer teilweise den Daumen hoch gezeigt und haben gelächelt. Das war eine tolle Begegnung».

veröffentlicht: 5. August 2016 22:00
aktualisiert: 6. August 2016 09:07

Anzeige
Anzeige