«Zu starker Gefängnischarakter» bei Administrativhaft

19.06.2018, 12:51 Uhr
· Online seit 19.06.2018, 12:31 Uhr
Die Bewegungsfreiheit in der ausländerrechtlichen Administrativhaft in der Schweiz ist «grundrechtlich unhaltbar». Mehrere Institutionen weisen aus Sicht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) einen zu starken Gefängnischarakter aus.
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Die NKVF kontrollierte im vergangenen Jahr insgesamt 18 Einrichtungen, in welchen freiheitsentziehende oder freiheitsbeschränkende Massnahmen vollzogen werden, wie aus dem Tätigkeitsbericht 2017 hervorgeht. Die Experten nahmen dabei unter die Lupe, ob dort die relevanten strafprozessualen, strafrechtlichen, zivilrechtlichen und asyl- und ausländerrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden.

Den Fokus legte die NKVF unter anderem auf die ausländerrechtliche Administrativhaft und prüfte fünf Einrichtungen, wo diese Massnahmen vollzogen werden. Die ausländerrechtliche Administrativhaft ist gemäss Ausländergesetz eine Zwangsmassnahme, die nur unter strengsten Voraussetzungen angeordnet werden kann.

Sie umfasst unter anderem die Vorbereitungshaft, die Ausschaffungshaft und die Ausschaffungshaft wegen fehlender Mitwirkung bei der Beschaffung der Reisepapiere. Die maximale Haftdauer darf 18 Monate nicht überschreiten.

Eine Rüge gab es für das Ausschaffungszentrum von Granges im Wallis. Es sei nicht akzeptabel, dass Frauen - insbesondere schwangere - dort untergebracht seien, da es keine Abteilung für Frauen gebe. Das Aufsichtspersonal sei zudem hauptsächlich männlich. Die Kommission empfiehlt den Behörden daher, eine Alternative für die Frauen zu suchen.

Ohnehin entsprächen die Bedingungen nicht den nationalen und internationalen Standards. Die Personen in Administrativhaft unterlägen einem zu strengen Haftregime. Die NKVF teilte dem Chef des Sicherheitsdepartementes, Frédéric Favre, im Mai ihre Bedenken mit. Dieser äusserte die Absicht, konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Situation in die Wege zu leiten.

Auch in der Justizvollzugsanstalt Realta in Graubünden sind gemäss der NKVF die Bedingungen nach wie vor zu restriktiv. Die Einschlusszeiten seien zu lang und der Spazierhof genüge den rechtlichen Anforderungen nach wie vor nicht. Die NKVF hatte die Kritikpunkte bereits 2011 geäussert.

Einen zu starken Gefängnischarakter weist aus Sicht der NKVF zudem die Institution Bässlergut in Basel-Stadt aus. Gegenüber dem Vorjahr seien aber Verbesserungen gegenüber gemacht worden. So seien die Zellöffnungszeiten verlängert und Sportmöglichkeiten verbessert worden.

Mit den Verbesserungen in den Institutionen in Frambois GE zeigte sich die Kommission zufrieden. Die Einweisung in eine Sicherheitszelle in Frambois werde beispielsweise neu in einem Register erfasst. Die Einrichtung in Favra GE hingegen stufte die Kommission als veraltet ein. Die Institution werde aber mittelfristig geschlossen.

Generell empfahl die NKVF den Institutionen, Besuche an Wochenenden, einen freien Internetzugang sowie eingeschränkte Nutzung von Mobiltelefonen zu ermöglichen.

Die NKVF kontrollierte zudem drei Empfangs- und Verfahrenszentren in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Tessin sowie drei Bundesasylzentren im Kanton Neuenburg und im Kanton Zürich. Die Resultate dieser Überprüfung werden im 2019 in einem Gesamtbericht zuhanden des Staatssekretariats für Migration (SEM) zusammengefasst. Dort kontrollierte die Kommission, wie die darin untergebrachten Asylsuchenden behandelt werden.

Die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission besteht aus zwölf Mitgliedern mit fachlichem Hintergrund in den Bereichen Menschenrechte, Justiz, Straf- und Massnahmenvollzug, Medizin, Psychiatrie und Polizei.

veröffentlicht: 19. Juni 2018 12:31
aktualisiert: 19. Juni 2018 12:51
Quelle: SDA

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