Zürcher Gericht verurteilt Cannonball-Raser

11.12.2017, 10:01 Uhr
· Online seit 11.12.2017, 09:45 Uhr
Im Rahmen eines Autorennens ist ein 41-jähriger Brite am Pfingstsonntag 2017 mit fast 180 Kilometern pro Stunde über die A4 bei Wettswil ZH gerast: Nun hat ihn ein Zürcher Gericht verurteilt.
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Das Bezirksgericht Affoltern ZH hat den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Der Hobbyrennfahrer muss zudem noch die Gerichtsgebühren sowie die Verfahrenskosten tragen. Diese erreichen zusammen eine Höhe von rund 12'000 Franken.

Das Verfahren fand im abgekürzten Verfahren statt. Der Brite und die Staatsanwaltschaft hatten sich im Rahmen der Untersuchung auf diese Strafe geeinigt.

Das Gericht hat diese am Montag nur noch prüfen müssen. Bei einem möglichen Strafrahmen von 12 bis 48 Monaten erscheine die vorgeschlagene Strafe als angemessen, hielt der vorsitzende Richter am Ende fest.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Briten ein Raserdelikt vor - eine qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Er war am 4. Juni 2017 im Rahmen des Cannonball-Rennens, einer Tour durch Europa für wohlhabende Sportwagenbesitzer, von der Kantonspolizei Zürich verhaftet worden. Er war - wie zwei weitere britische Racer - ausgangs des Islisbergtunnels mit bis zu 177,5 Kilometern pro Stunde über die Autobahn gebrettert.

Die Sicht sei zwar gut gewesen, doch hätten die drei Briten die Strecke nicht gekannt, schrieb die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Darin war auch die Rede von einer hoch riskanten Fahrweise, die im dichten Pfingstsonntagsverkehr stattgefunden habe. Die drei Lenker hätten eine erhöhte Gefahr für eine Auffahrkollision mit Verletzungs- oder Todesfolgen geschaffen.

Die drei Briten befanden sich mehrere Monate in Untersuchungshaft. Der 41-jährige Brite, der am Montag nicht persönlich vor Gericht erscheinen musste, sass 89 Tage ein.

Der Richter sprach von einer «doch sehr langen Zeit», diese sei aber für die Untersuchung wohl nötig gewesen. Laut Staatsanwaltschaft war diese sehr zeitaufwändig, da die in den Fahrzeugen aufgezeichneten Daten ausgelesen, ausgewertet und auf ihre Zuverlässigkeit und Genauigkeit hin beurteilt werden mussten.

Die drei teuren Sportwagen, drei Nissan GTR, konnte die Staatsanwaltschaft nicht einziehen. Sie gehörten gar nicht den drei Beschuldigten, wie die Staatsanwaltschaft bereits im vergangenen September mitgeteilt hatte.

Wie der 41-Jährige zeigten sich im Laufe der Untersuchung auch die beiden anderen verhafteten Cannonball-Teilnehmer mit den vorgeschlagenen Freiheitsstrafen von 13 und 14 Monaten einverstanden.

Inzwischen haben die beiden Engländer ihre Zusagen zum abgekürzten Verfahren aber wieder zurückgezogen. Die Staatsanwaltschaft untersucht nun weiter und wird eine ordentliche Anklage erheben. Wann es zur Gerichtsverhandlung kommen wird, ist noch offen, sagte der zuständige Staatsanwalt gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

veröffentlicht: 11. Dezember 2017 09:45
aktualisiert: 11. Dezember 2017 10:01
Quelle: SDA

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