«Parkhausmörderin» will stationäre Massnahme

20.01.2016, 18:52 Uhr
· Online seit 20.01.2016, 18:08 Uhr
Die 2001 wegen Mordes zu einer lebenslangen Strafe verurteilte Zürcher «Parkhausmörderin» hat sich am Mittwoch vor Bezirksgericht Zürich gegen ihre strenge Verwahrung gewehrt. Der Entscheid ist noch nicht gefallen und wird später schriftlich mitgeteilt.
Leila Akbarzada
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Die heute 43-Jährige, die mit ihrem Einverständnis mit Hand- und Fussfesseln vor das Gericht geführt wurde, will eine stationäre Therapie antreten. Dies bedeutete die Umwandlung der Verwahrung in eine sogenannte «kleine Verwahrung». In frühestens fünf Jahren könnte die Verwahrung erneut überprüft werden. Bis dann bleibt die Beschuldigte ohnehin hinter Gitter.

Dreimal drauf los gestochen, zwei Todesfälle

Im Sommer 1991 hatte die gebürtige Österreicherin im Alter von 18 Jahren im Zürcher Parkhaus Urania eine 29-jährige Frau mit einem Messer erstochen. Im Januar 1997 brachte sie im Chinagarten eine 61-jährige Passantin mit Messerstichen um. Im März 1998 fiel sie an der Kirchgasse in Zürich über eine 75-jährige Frau her, die die Attacke überlebte. Kurz darauf wurde sie verhaftet.

Das Zürcher Obergericht verurteilte die Frau Ende 2001 wegen mehrfachen Mordes und weiterer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Sie sprach aber auch eine Verwahrung aus. Seither sitzt die Frau in der Strafanstalt Hindelbank BE.

Stationäre Massnahme bereits 2008 abgelehnt

Schon im Februar 2008 beschloss das Obergericht ein erstes Mal, die Verwahrung fortzusetzen und lehnte eine stationäre Massnahme ab. Letztes Jahr entschied das Obergericht, dass das Bezirksgericht eine persönliche Anhörung und eine Verwahrungsüberprüfung durchführen muss.

Sie hoffe auf mehr Chancen im Hinblick auf eine Lockerung des Haftregimes, sagte sie am Mittwoch vor Bezirksgericht. Sie wolle auch aus dem Hochsicherheitstrakt raus. Allerdings glaube sie nicht, dass sie je wieder selbstständig leben könne.

Seit letztem September wurden ihre Haftbedingungen gelockert, wie sie sagte. Sie könne neu mit anderen Häftlingen das Essen einnehmen und dürfe sich beim Hofgang durch die Gitter mit anderen Personen unterhalten. Zudem sei ihr erlaubt, ab und zu in ihrer Zelle einen Film anzuschauen oder sich am Computer mit Strategiespielen zu beschäftigen. Einmal im Monat werde sie von ihren Eltern besucht.

In einem Dilemma

Seit einem Jahr spreche sie mit ihrer Therapeutin und anderen Betreuerinnen über ihre sadistische Fantasien. Allerdings stecke sie in einem Dilemma. So wolle sie sich einerseits weiter öffnen, andererseits sage sie nicht alles, da sie nicht wolle, dass man schlecht über sie denke.

«Die sadistischen Gedanken sind einfach da», räumte sie ein. Sie habe manchmal Lust, Frauen umzubringen. Vom Gerichtspräsident auf ihre Taten angesprochen, sagte sie, sie sei nicht zu Unrecht verurteilt worden. «Ich mag Frauen nicht besonders gerne», erklärte sie ausweichend.

Gefährlicher Sadismus?

Der Oberstaatsanwalt verlangte aufgrund des gefährlichen Sadismus der Beschuldigten die Fortführung der Verwahrung. Der Verteidiger setzte sich für eine stationäre Massnahme ein. Er berief sich auf die Menschenrechte.

Nur auf den Tod zu warten, sei menschenunwürdig. Zudem habe seine Klientin bezüglich Therapierbarkeit einen Quantensprung und erstaunlich grosse Fortschritte gemacht, sagte der Verteidiger.

veröffentlicht: 20. Januar 2016 18:08
aktualisiert: 20. Januar 2016 18:52
Quelle: SDA

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