Zum Orgasmus gezwungen
Am Kreisgericht wird am Dienstag ein bizarrer Fall verhandelt. Das Gericht muss wohl die Frage klären, ob ein Mann gegen seinen Willen einen Orgasmus haben kann. Der Beschuldigte sprach in den frühen Morgenstunden das Opfer an, das sichtlich alkoholisiert war. Der mutmassliche Täter überredete es, mit an eine Party zu gehen. Denn dort seien auch Frauen, versprach er. So lockte der Täter das Opfer schliesslich in einen Innenhof im Linsebühl.
Erzwungener Oralverkehr
Im Innenhof soll der Beschuldigte laut Anklageschrift das Opfer zu Fall gebracht und ihm anschliessend die Hose sowie die Boxershorts heruntergezogen haben. Betrunken wie das Opfer war, konnte es sich nicht wehren. Der Beschuldigte soll danach das Opfer oral befriedigt haben, dies obwohl es ihn anflehte, damit aufzuhören. Der Täter machte weiter, bis das Opfer zum Orgasmus kam. Danach soll der Beschuldigte vom Opfer verlangt haben, ihn ebenfalls oral zu befriedigen. Das Opfer konnte sich aber befreien.
Zwölf Monate gefordert
Die Anklage fordert nun eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und eine Genugtuung von 6000 Franken für das Opfer.