Zwei identische Selbstunfälle auf Glatteis

25.01.2016, 12:02 Uhr
· Online seit 25.01.2016, 11:38 Uhr
Der Kantonspolizei St.Gallen wurden am frühen Sonntagmorgen zwischen 5.15 und 6 Uhr zwei Selbstunfälle am selben Ort in Altstätten vermeldet. In beiden Fällen waren Glatteis und Rauschmittel im Spiel. An den Autos entstand Sachschaden von mehreren tausend Franken.
David Scarano
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Am Sonntag kam es auf der Kriessernstrasse in der Zeit zwischen 5.15 und 6 Uhr kurz nacheinander zu zwei Selbstunfällen. Ein 31-jähriger Mann fuhr mit seinem Fahrzeug auf der Industriestrasse von Lüchingen in Richtung Bahnhof Altstätten. Bei der Verzweigung zur Kriessernstrasse geriet sein Auto auf der lokal vereisten Strasse ins Rutschen. Das Auto überquerte die Strasse und kollidiere mit einem angrenzenden Holzzaun. Gemäss eigenen Angaben fuhr er nach dem Unfall weiter, um sein Auto auf einem nahe gelegenen Parkplatz abzustellen. Zu Fuss sei er kurze Zeit später zur Unfallstelle zurückgekehrt. Kurz darauf kam es an der gleichen Stellen zu einem identischen Selbstunfall. Ein 22-Jähriger verlor ebenfalls die Kontrolle über sein Auto und prallte in denselben Holzzaun. Da sein Auto beim Unfall stecken blieb, schloss er dieses ab und verliess die Unfallstelle.

Als die alarmierte Kantonpolizei St.Gallen schliesslich beim Unfallort eintraf, stand das Auto des 22-Jährigen weiterhin verschlossen an der Unfallstelle. Zusätzlich traf sie auf den verletzten Verursacher des ersten Unfalls. Er wurde ins Spital gebracht. Ein bei ihm durchgeführter Atemlufttest ergab unzulässig hohe Werte. Den zweiten Unfallverursacher konnte die Kantonspolizei St.Gallen erst kurz vor Mittag an seinem Wohnort kontrollieren. Er gestand, den zweiten Unfall verursacht zu haben. Ein Atemlufttest ergab auch bei ihm erhöhte Promillewerte. Zusätzlich fiel ein Drogenschnelltest positiv aus, woraufhin seine Wohnung einer Kontrolle unterzogen wurde. Dabei fand die Kantonspolizei St.Gallen zusätzlich mehrere Gramm Betäubungsmittel. An den beiden Autos und am beschädigten Zaun entstand Sachschaden von mehreren tausend Franken.

(KapoSG)

veröffentlicht: 25. Januar 2016 11:38
aktualisiert: 25. Januar 2016 12:02

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