Zwei Winterthurer Spitäler werden nicht privatisiert

21.05.2017, 16:05 Uhr
· Online seit 21.05.2017, 14:52 Uhr
Das Kantonsspital Winterthur (KSW) und die Integrierte Psychiatrie Winterthur - Zürcher Unterland (ipw) werden nicht in Aktiengesellschaften umgewandelt. Die Zürcher Stimmberechtigten lehnten die Verselbständigungen mit 56,9 respektive 51,2 Prozent Nein-Anteil ab.
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Für eine Umwandlung des KSW in eine Aktiengesellschaft (AG) legten 195'613 ein Nein in die Urne, 170'186 waren dafür. Bei der psychiatrischen Klinik ipw waren 185'457 dagegen, 176'787 setzten sich für eine Verselbständigung ein. Vor allem Winterthur und die umliegenden Gemeinden lehnten die beiden Vorlagen deutlich ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 43 Prozent.

Das KSW und die ipw bleiben damit die einzigen nicht universitären Spitäler im Kanton Zürich, die dem Kanton gehören. Das KSW ist seit 2007 eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Die ipw ist eine Dienstabteilung der kantonalen Verwaltung.

Bei einem Ja am Sonntag wären sie in privatrechtliche Aktiengesellschaften umgewandelt worden. Die Aktienmehrheit hätte dabei frühestens in fünf Jahren und nur mit Zustimmung des Parlaments respektive bei einem Referendum des Volks verkauft werden können.

Gemäss Regierungsrat wären die Umwandlungen nötig gewesen, damit sich die Spitäler im veränderten Spitalumfeld erfolgreich behaupten könnten. KSW und ipw sollten flexibler und rascher auf Veränderungen reagieren können. Die Befürworter waren überzeugt, dass eine Verselbständigung den beiden Spitälern ihre Zukunft sichert.

Der Kantonsrat hatte die beiden Gesetzesvorlagen im vergangenen Herbst mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Die linke Ratsseite ergriff dagegen das Referendum, weshalb das Volk nun darüber befinden musste.

SP, Grüne, AL und Gewerkschaften befürchteten, dass die Umwandlung des KSW und der ipw in Aktiengesellschaften ein grosser Schritt in Richtung Privatisierung wäre und zu einem Abbau in der Grundversorgung führen würde. Weiter hatten sie Bedenken, dass die Verselbständigungen eine Verschlechterung für das Personal bedeuten.

Der Winterthurer Stadtrat hatte sich als Standortgemeinde hinter die Umwandlung des KSW in eine AG gestellt. Bei der ipw hingegen verzichtete er auf eine Abstimmungsparole: Es herrsche kein vergleichbarer Wettbewerb wie bei den Akutspitälern. Er plädierte deshalb für die Schaffung einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt.

veröffentlicht: 21. Mai 2017 14:52
aktualisiert: 21. Mai 2017 16:05
Quelle: SDA

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